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CHMotion · 20264624

Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/2/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Ein konsequenter Opferschutz erfordert schweizweit einheitliche Sorgfaltspflichten und Risikoindikatoren, um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von freiwilliger Prostitution zu unterscheiden. Diese sollen auf Grundlage der Ergebnisse von Po. 25.3808 ausgestaltet werden. Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse des Postulats 25.3808, eine Gesetzesvorlage für einen national einheitlichen Schutzrahmen im Bereich des Erwerbs kommerzieller sexueller Dienstleistungen vorzulegen. Die Vorlage soll insbesondere: Schweizweit einheitliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Mindeststandards für sämtliche Akteure, insbesondere Prostituierte, Vermittler, Infrastrukturbetreiber und - vermieter, gesetzlich festlegen; Sicherstellen, dass Personen in der Prostitution vertraulich und in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte, Opferhilfe, Ausstiegsmöglichkeiten, medizinische Hilfe und aufenthaltsrechtliche Fragen informiert werden; Objektive Risikoindikatoren für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung definieren, namentlich Abhängigkeit von Drittpersonen, Schuldenbindung, fehlende Kontrolle über Ausweise, Telefon, Geld oder Unterkunft, Drohungen gegen Angehörige, fehlende Sprach- oder Rechtskenntnisse, auffällig häufige Betriebs- oder Plattformwechsel sowie Minderjährigkeit; Für sämtliche Akteure eine behördlich nachvollziehbare Bewilligungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht vorsehen. Diese sollen insbesondere Volljährigkeit, Aufenthaltsstatus, unabhängige Information über Rechte und Hilfsangebote sowie Hinweise auf Menschenhandel, Zwang, Gewalt, Schuldenabhängigkeit, Erpressung oder Kontrolle durch Drittpersonen basierend auf den Risikoindikatoren beinhalten; Die rechtmässige Inanspruchnahme kommerzieller sexueller Dienstleistungen auf Private und Unternehmen beschränken, die einer behördlich nachvollziehbaren Bewilligungs-, Sorgfalts und Dokumentationspflicht nachgekommen sind; Nachfrage, Vermittlung, Organisation oder Erbringung kommerzieller sexueller Dienstleistungen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens unter Strafe stellen, wobei sich Prostituierende dem Grundsatz der Nichtbestrafung unterstehen; Eine zweckgebundene Lenkungsabgabe zur Finanzierung von Prävention, Opferhilfe, Strafverfolgung sowie Ausstiegs- und Integrationsprogrammen vorsehen. Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

Who proposed it

  • GafnerLead proponent

    Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Sponsor

  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.