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CHMotion · 20264560

Abnehmspritzen: Kostenübernahme durch die Grundversicherung begrenzen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/2/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen kontinuierlich. Auch im Jahr 2027 verteuern sich die Krankenkassenprämien um durchschnittlich 5 Prozent. Gleichzeitig entwickelt sich mit Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion ein neuer und stark wachsender Kostenfaktor. Gemäss dem Bundesrat verursachten solche Arzneimittel im Jahr 2024 Kosten von rund 50 Millionen Franken und laut dem Krankenkassenverband Prioswiss beliefen sich die Kosten dafür im Jahr 2025 bereits auf rund 200 Millionen Franken. Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Medikamente ist mit einem weiteren Kostenanstieg zu rechnen. Medikamente wie Wegovy ermöglichen eine erhebliche Gewichtsreduktion und stellen insbesondere bei Adipositas eine neue medizinische Behandlungsmöglichkeit dar. Heute wird Wegovy von der OKP ab einem BMI von 35 vergütet, ohne dass zusätzlich bestimmte gewichtsbedingte Begleiterkrankungen vorliegen müssen. Bei einem BMI von 28 bis unter 35 ist eine Vergütung möglich, wenn bestimmte gewichtsbedingte Begleiterkrankungen vorliegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Neu soll die Vergütung durch die OKP grundsätzlich an die etablierte Grenze zwischen Übergewicht und Adipositas geknüpft werden. Diese liegt bei einem BMI von 30 kg/m². Die bestehenden zusätzlichen Voraussetzungen für eine Vergütung, insbesondere hinsichtlich medizinischer Indikation, Begleiterkrankungen, begleitender Massnahmen sowie Erfolgs-und Abbruchkriterien, bleiben unverändert. Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Vergütung von Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) dahingehend anzupassen, dass auch bei Vorliegen gewichtsbedingter Begleiterkrankungen ein Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 kg/m² Voraussetzung für eine Vergütung ist. Die übrigen geltenden Vergütungsvoraussetzungen und insbesondere strengere BMI-Voraussetzungen bleiben bestehen. Die Vergütung entsprechender Arzneimittel für andere medizinische Indikationen, insbesondere zur Behandlung von Diabetes, bleibt davon unberührt. Abnehmspritzen: Kostenübernahme durch die Grundversicherung begrenzen

Who proposed it

  • Egger MikeLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.