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CHMotion · 20264551

Bessere Behandlungsergebnisse fördern und Folgekosten senken

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/2/2026
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Begründung Eine erfolgreiche Behandlung verbessert die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten und kann Folgekosten vermeiden. Weniger Komplikationen, vermeidbare Wiederaufnahmen und unnötige Folgebehandlungen entlasten zudem die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer zu solchen Verbesserungen beiträgt, soll mit den Versicherern eine Beteiligung an den erzielten Einsparungen vereinbaren können. Heute können der Aufwand für eine bessere Behandlung und ihr finanzieller Nutzen bei unterschiedlichen Akteuren anfallen. Investiert beispielsweise ein Leistungserbringer in eine bessere Nachbetreuung oder in die Abstimmung mit anderen Fachpersonen, können dadurch spätere Behandlungen bei anderen Anbietern vermieden werden. Die Einsparungen kommen dann den Versicherern zugute, während der zusätzliche Aufwand beim Leistungserbringer verbleibt. Eine freiwillig vereinbarte Beteiligung kann diesen Einsatz wirtschaftlich attraktiver machen. Die bestehenden Qualitätsanforderungen und Qualitätsverträge bilden eine wichtige Grundlage. Sie regeln jedoch eine andere Frage als die Aufteilung von Einsparungen, die durch bessere Behandlungsergebnisse entstehen. Die Umsetzung der Motion soll den Vertragspartnern ermöglichen, solche Verbesserungen finanziell zu berücksichtigen. Ein Teil der nachgewiesenen Einsparungen soll den beteiligten Leistungserbringern zukommen können. Nach Abgeltung dieser Beteiligung müssen insgesamt Einsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung verbleiben. Davon profitieren die Prämienzahlenden. Die Beteiligung an Einsparungen ergänzt die reguläre Vergütung der medizinischen Leistungen. Sie soll den Spielraum für freiwillige Vereinbarungen erweitern und andere Formen einer qualitätsorientierten Vergütung nicht einschränken. Die Vereinbarungen sollen dort abgeschlossen werden können, wo die Beteiligten einen konkreten Nutzen erkennen. Sie können einzelne Behandlungen oder die Zusammenarbeit entlang einer Behandlungskette umfassen. Versicherer und Leistungserbringer sollen die Ziele, die Erfolgsmessung und die Aufteilung der Einsparungen partnerschaftlich festlegen und dabei die betroffenen medizinischen Fachorganisationen einbeziehen. Die Vereinbarungen sollen privaten und öffentlichen Leistungserbringern unter gleichen Voraussetzungen offenstehen. Voraussetzung sind nachvollziehbare Kriterien und ein angemessener Vergleich, der insbesondere den Gesundheitszustand und die unterschiedlichen Risiken der behandelten Patientinnen und Patienten berücksichtigt. Damit soll verhindert werden, dass die Auswahl möglichst gesunder Personen belohnt wird. Einsparungen durch das Vorenthalten medizinisch notwendiger Leistungen dürfen keine Beteiligung auslösen. Bei der Wahl der Vergleichswerte ist sicherzustellen, dass Leistungserbringer, die bereits eine hohe Qualität und Effizienz erreichen, nicht benachteiligt werden. Für die Berechnung der Einsparungen sind auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Qualitätsverbesserung und die Umsetzung der Vereinbarung zu berücksichtigen. Die Vertragspartner sollen im Voraus festlegen, anhand welcher Vergleichswerte und über welchen Zeitraum Behandlungsergebnisse und Einsparungen beurteilt werden. Die Umsetzung soll möglichst auf bestehenden Daten und Qualitätsmessungen aufbauen und den administrativen Aufwand gering halten. Der Zugang zur Versorgung muss gewährleistet bleiben. Für die Versicherten dürfen durch die Vereinbarungen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Damit schafft die Motion Raum für freiwillige Lösungen, die bessere Behandlungsergebnisse fördern und vermeidbare Folgekosten senken. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Versicherer und Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung freiwillig eine Beteiligung an nachgewiesenen Einsparungen vereinbaren können, die durch messbare Verbesserungen der Behandlungsergebnisse entstehen. Solche Vereinbarungen sollen ambulante und stationäre Leistungen sowie die Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer umfassen können. Die Erfolgsmessung muss die unterschiedlichen Patientenrisiken berücksichtigen. Die Vereinbarungen sind so auszugestalten, dass nach Abgeltung der Beteiligung insgesamt Einsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung verbleiben. Bessere Behandlungsergebnisse fördern und Folgekosten senken

Who proposed it

  • MühlemannLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Ständerat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.