Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20264528

Humanitäre Schutzgüter sind keine Waffen. Die ukrainische Zivilbevölkerung wirksam schützen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/1/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig wirksamer Schutz für Menschen ist, die ihren Alltag unter der Bedrohung von Angriffen bewältigen müssen. Schutzwesten, Helme und andere Schutzgüter können Kinder, Lehrpersonen, medizinisches Personal, Medienschaffende sowie Mitarbeitende humanitärer Organisationen und ziviler Infrastrukturen schützen. Die Schweiz soll solche Lieferungen im Einklang mit ihrer humanitären Tradition ermöglichen und so die Zivilbevölkerung in der Ukraine gezielt unterstützen. Schutzgüter können militärisch relevant sein, müssen es aber nicht sein. Ihre technische Einstufung als Dual-Use-Güter oder besondere militärische Güter allein entscheidet deshalb nicht über die militärische Begünstigung durch eine konkrete Ausfuhr. Entscheidend sind auch Endempfänger, Verwendungszweck, Art und Menge der Güter sowie das Risiko einer militärischen Verwendung oder Weitergabe. Endverbleibserklärungen, Weitergabeverbote und geeignete Kontrollmöglichkeiten können dieses Risiko verringern. Das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot bleibt gewahrt. Die blosse Bezeichnung eines zivilen Empfängers oder das Fehlen konkreter Missbrauchshinweise genügt nicht. Erforderlich ist eine sorgfältige, dem Risiko angemessene Beurteilung, ob die Lieferung zivilen oder humanitären Zwecken dient und keine Konfliktpartei direkt und in militärisch relevanter Weise in ihrer Kampffähigkeit begünstigt. Eine absolute Garantie über den späteren Endverbleib ist dabei nicht möglich. Prüftiefe und Sicherungsmassnahmen müssen dem konkreten Risiko entsprechen. Die Motion verlangt eine differenzierte Exportkontrolle, damit die Schweiz mehr zum Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung beitragen kann, ohne das Neutralitätsrecht oder andere Ausfuhrbeschränkungen ausser Kraft zu setzen. Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schutzgüter zugunsten der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten aus der Schweiz ausgeführt werden können. Dies gilt auch für Schutzgüter, die als Dual-Use-Güter oder besondere militärische Güter gelten. Ihre Ausfuhr soll ermöglicht werden, wenn eine risikobasierte Prüfung hinreichend plausibel macht, dass sie zivilen oder humanitären Zwecken dienen und die konkrete Ausfuhr keine Konfliktpartei direkt und in militärisch relevanter Weise in ihrer Kampffähigkeit begünstigt. Humanitäre Schutzgüter sind keine Waffen. Die ukrainische Zivilbevölkerung wirksam schützen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Grünliberale Partei3
  2. 2
    GRÜNE Schweiz1
  3. 3
    Evangelische Volkspartei der Schweiz1
  4. 4
    Die Mitte1
  5. 5
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  6. 6
    FDP.Die Liberalen1
  • GredigLead proponent

    Grünliberale Partei · Nationalrat · Sponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Evangelische Volkspartei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.