CHMotion · 20264521
Klimadividende im Strassenverkehr
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Eingereicht
- Introduced
- 10/1/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Der Bundesrat erarbeitet derzeit die Klimapolitik nach 2030. Während die Emissionen der Industrie seit 1990 um 33% und jene der Haushalte sogar um 50% sanken, waren es beim Verkehr lediglich 10%. Damit droht das vom Volk festgelegte Ziel einer Reduktion um 57% bis 2040 verfehlt zu werden. Die Klimagesetzgebung nach 2030 braucht deshalb auch im Verkehr griffige und effiziente Instrumente, wie sie mit der CO2-Abgabe auf Brennstoffe im Gebäudebereich und der Industrie bereits bestehen. Eine Lenkungsabgabe schafft den nötigen Anreiz auf klimafreundliche Mobilitätsformen umzusteigen. Eine vollständige Pro-Kopf-Rückverteilung stellt dabei sicher, dass die Haushalte im Durchschnitt netto nicht stärker belastet werden als heute. Berechnungen der Akademie der Wissenschaften Schweiz zeigen zudem, dass Haushalte mit geringem Einkommen von einer Lenkungsabgabe auf Treibstoffe tendenziell sogar profitieren, mittlere Einkommen netto nicht belastet werden und einzig höhere Einkommen eine Mehrbelastung tragen, welche jedoch gemessen an ihrem Einkommen sehr gering ausfällt. Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Klimapolitik nach 2030 eine Lenkungsabgabe auf fossile Treibstoffe im Strassenverkehr einzuführen, welche vollständig an die Bevölkerung zurückverteilt wird und damit - ohne eine finanzielle Belastung der durchschnittlichen Bevölkerung - eine Klimadividende für klimafreundliche Mobilität schafft. Klimadividende im Strassenverkehr
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Grünliberale Partei8
- 2GRÜNE Schweiz2
- 3Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
- SchaffnerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.