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CHMotion · 20264490

Klimaziele durchsetzen: Interventionsmechanismus einführen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/1/2026
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz hat das Stimmvolk Netto-Null bis 2050 bestätigt. Bis 2040 müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mind. 75%, gemäss CO₂-Gesetz bis 2030 um mind. 50% sinken. Diese Ziele sind ein verbindlicher Auftrag an die Politik. Das geltende Recht enthält Prüfpflichten: Art. 40 CO₂-Gesetz verlangt die periodische Überprüfung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Massnahmenbedarf, Art. 11 KlG verlangt rechtzeitige Anträge zur Zielerreichung. Es fehlt jedoch eine Nachsteuerungspflicht mit Frist und Wirksamkeitsnachweis bei drohender Zielverfehlung. Entscheidend ist der Blick nach vorne: Projektionen müssen ergänzend aufzeigen, ob die Massnahmen für die kommenden Ziele ausreichen. Dabei sind auch die gesetzlich festgelegten Durchschnittsziele mehrjähriger Perioden und die Vorgaben zur Emissionsverminderung im Inland zu berücksichtigen. Der Mechanismus lässt die Wahl der Technologien und Instrumente offen. Er verpflichtet den Bundesrat nur, den Handlungsbedarf zu beziffern und darzulegen, wie die Lücke rechtzeitig geschlossen wird. Über Gesetzesänderungen entscheiden weiterhin Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung. Frühzeitige Korrekturen schaffen Planungssicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und vermindern das Risiko später, abrupter und teurer Eingriffe. Der Bundesrat wird beauftragt, im CO₂-Gesetz einen verbindlichen Zielsicherungsmechanismus mit folgenden Elementen vorzulegen: 1. Der Bundesrat beurteilt jährlich anhand des Treibhausgasinventars und aktualisierter Emissionsprojektionen, ob die Klimaziele mit den beschlossenen Massnahmen erreicht werden und veröffentlicht die Beurteilung samt erwarteten Ziellücken. 2. Zeichnet sich eine Zielverfehlung ab, unterbreitet er der Bundesversammlung innert zwölf Monaten ein zusätzliches Massnahmenpaket, das gemäss transparenter, wissenschaftlich fundierter Wirkungsabschätzung inkl. möglicher Wertschöpfung im Inland die erwartete Ziellücke rechtzeitig schliesst. 3. Der Bundesrat weist Emissionswirkung, Wirkungseintritt, Kosten/Einsparungen und wesentliche Unsicherheiten des Massnahmenpakets aus. Die Massnahmen sind kosteneffizient, unter Berücksichtigung der Wertschöpfung im Inland und möglichst ohne Belastung des Bundeshaushalts verursachergerecht auszugestalten. Massnahmen innerhalb seiner Zuständigkeit trifft der Bundesrat selbst. Klimaziele durchsetzen: Interventionsmechanismus einführen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz2
  2. 2
    Grünliberale Partei1
  • MoserLead proponent

    Grünliberale Partei · Ständerat · Sponsor

  • GRÜNE Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.