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CHMotion · 20264483

Nachtzielhilfen für eine sichere Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest ermöglichen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/1/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Jagd auf Schwarzwild und jagdbare Raubtiere ist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen auch während der Nacht möglich. Die Verwendung von Nachtzielgeräten und vergleichbaren technischen Hilfsmitteln bleibt gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Jagdverordnung jedoch grundsätzlich verboten. Dadurch müssen die Kantone mit Ausnahmebewilligungen arbeiten, obwohl diese Hilfsmittel in der Praxis seit Jahren eingesetzt werden. Nachtziel- und Wärmebildtechnik ermöglicht es, Wildtiere auch bei schlechten Lichtverhältnissen zuverlässig anzusprechen und einen präzisen, tierschutzgerechten Schuss abzugeben. Sie erhöht damit sowohl die Sicherheit als auch den Tierschutz. Gleichzeitig kann verhindert werden, dass geschützte Arten oder führende weibliche Tiere irrtümlich erlegt werden. Eine effiziente Regulierung der Wildschweinbestände gewinnt zudem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an Bedeutung. Die Schweiz gilt gegenwärtig noch als ASP-frei. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weist jedoch auf die dynamische Seuchenlage in Europa, auf Fälle in Norditalien sowie auf das seit 2024 bestehende Seuchengeschehen in Teilen Deutschlands hin. Die Gefahr einer Einschleppung in die Schweiz besteht weiterhin. Regulierbare Wildschweinbestände, eine gut organisierte Jagd und die enge Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Wildhut sowie Jagd- und Veterinärbehörden sind wichtige Bestandteile der Prävention. Nachtzielhilfen können die gezielte und effiziente Bejagung unterstützen. Im Fall eines Seuchenausbruchs muss ihr Einsatz in die behördliche Bekämpfungsstrategie eingebettet werden, damit die Seuche nicht durch unkoordinierte Jagdaktivitäten zusätzlich verbreitet wird. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Jagdverordnung so anzupassen, dass die Kantone den Einsatz von Nachtzielgeräten, Wärmebildzielgeräten und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion für die Bejagung von Schwarzwild und jagdbaren Raubtieren ohne Sonderbewilligung bewilligen können. Die Bewilligung soll insbesondere zur Regulierung der Wildschweinbestände, zur Verhütung von Wildschäden sowie zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erteilt werden können. Die Kantone legen die Voraussetzungen fest und koordinieren den Einsatz bei seuchenpolizeilichen Massnahmen mit den zuständigen Veterinärbehörden. Nachtzielhilfen für eine sichere Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest ermöglichen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei3
  2. 2
    Die Mitte1
  • de CourtenLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.