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CHMotion · 20264462

Schweizer Fahrzeugbau nicht weiter benachteiligen – Zeit für eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/1/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Schweizer Carrosserie- und Fahrzeugbaubetriebe bauen Aufbauten, Anhänger und Spezialfahrzeuge für Bauwirtschaft, Entsorgung, Land- und Forstwirtschaft, Werkhöfe, Blaulichtorganisationen sowie staatliche und staatsnahe Betriebe. Es sind innovative Lösungen in kleinen Stückzahlen, abgestimmt auf Schweizer Topografie und Einsatzzwecke, die kein Grossserienhersteller anbietet. Bei diesen spezifischen Aufbaulösungen handelt es sich in der Regel um innovative Kleinserien die durch optimierte Anwendungen nicht in grosser Serie hergestellt werden. Für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (M1, N1) kennt das EU-Recht Kleinserien-Genehmigungen mit bis zu 1500 Fahrzeugen je Typ und Jahr (Art. 41 VO 2018/858). Für Lastwagen, Busse und Anhänger beträgt diese Höchstzahl null, bis die EU einen Anforderungskatalog erlässt – was für konventionelle Fahrzeuge bis heute nicht geschehen ist. Wer in der Schweiz solche Fahrzeuge in kleiner Zahl baut, muss deshalb denselben Nachweisaufwand erbringen wie ein Grossserienhersteller. Die technischen Anforderungen für diese EG-Gesamtgenehmigung nehmen laufend zu, die Konformitätsnachweise werden komplexer und teurer und manche Prüfungen sind in der Schweiz gar nicht durchführbar. Grossserienhersteller verteilen diese Kosten auf hohe Stückzahlen, Schweizer KMU können das auf Grund fehlender Volumina nicht. Das EU-Recht bietet einen zweiten Weg, den die Schweiz bisher nicht nutzt: die nationale Kleinserien-Typengenehmigung nach Art. 42 VO 2018/858. Sie erlaubt je nach Klasse bis zu 250 Fahrzeuge je Typ und Jahr und lässt ausdrücklich zu, einzelne Anforderungen durch gleichwertige alternative Anforderungen zu ersetzen. Als Vorlage für den Schweizer Katalog kann jener dienen, den die EU für Kleinserien von M1 und N1 bereits anwendet. Die Regelung ist keine Sonderlösung und senkt das Sicherheitsniveau nicht: Sie übernimmt ein im EU-Recht vorgesehenes Instrument. Ohne sie werden innovative Speziallösungen in der Schweiz unwirtschaftlich, und die Branche verliert mit ihren Arbeits- und Ausbildungsplätzen ihre Grundlage. Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Typengenehmigungsverordnung (TGV) so anzupassen, dass eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung für Lastwagen, Busse und Anhänger (Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 und O) geschaffen wird. Schweizer Fahrzeugbau nicht weiter benachteiligen – Zeit für eine nationale Kleinserien-Typengenehmigung

Who proposed it

  • TheilerLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.