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CHPostulat · 20264400

Rolle von Meinungsforschung und Wirkungsanalysen in der direkten Demokratie

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/1/2026
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Interpellation 26.3678 «Rolle von Meinungsforschung und Wirkungsanalysen in staatlicher Kommunikation» und die anschliessende Debatte im Rat haben die Frage aufgeworfen, wie staatliche Stellen mit Erkenntnissen über die Wirkung politischer Kommunikation umgehen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf bestehende gesetzliche Grundlagen und Grundsätze wie Sachlichkeit und Transparenz. Gleichzeitig zeigte die Diskussion, dass eine vertiefte Betrachtung der Grenze zwischen sachlicher Information und gezielter Wirkungssteuerung sinnvoll ist. Moderne Methoden der Meinungs-, Kampagnen- und Wirkungsforschung können nicht nur zeigen, was die Bevölkerung denkt. Sie können auch Erkenntnisse darüber liefern, welche Argumente und Darstellungsformen auf bestimmte Zielgruppen besonders stark wirken. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie solche Erkenntnisse von der Bundesverwaltung genutzt werden. Diese Frage betrifft nicht nur die Kommunikation. Solche Daten können auch bei der politischen Planung, der Beurteilung von Handlungsoptionen und der Priorisierung politischer Themen eine Rolle spielen. Es soll auch dargelegt werden, ob die heutigen Transparenzstandards und Rahmenbedingungen angesichts der Möglichkeiten moderner Meinungs- und Wirkungsforschung noch angemessen sind. Dies ist insbesondere mit Blick auf die freie Willensbildung der Stimmberechtigten gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung von Bedeutung. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Rolle Meinungsforschung, Kampagnenforschung und Wirkungsanalysen in der Bundesverwaltung spielen und wie deren Ergebnisse in den politischen Prozess, die staatliche Kommunikation und die öffentliche Meinungsbildung einfliessen. Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte behandeln: 1. Politische Agenda und Entscheidungsfindung Der Bericht soll aufzeigen, in welchem Umfang die Bundesverwaltung Meinungsumfragen, Prognosen, Wirkungsanalysen und andere Daten zur öffentlichen Meinung nutzt, um politische Themen, Argumente oder Handlungsoptionen zu priorisieren. Dabei soll auch aufgezeigt werden, welche Bedeutung solche Erkenntnisse bei der Beurteilung der politischen Realisierbarkeit verschiedener Optionen haben, etwa bei der Frage, ob ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird. 2. Staatliche Kommunikation Der Bericht soll aufzeigen, ob und in welchem Umfang Erkenntnisse über die Wirkung von Botschaften und Deutungsmuster bei der staatlichen Informations- und Abstimmungskommunikation genutzt werden. Zudem soll dargestellt werden, welche Regeln und Leitlinien sicherstellen, dass staatliche Kommunikation der sachlichen Information und der freien Willensbildung dient und nicht darauf ausgerichtet ist, die Bevölkerung möglichst wirksam zu überzeugen. 3. Rückkopplung auf die öffentliche Meinung Der Bericht soll untersuchen, ob und wie Erkenntnisse über die öffentliche Meinung die staatliche Kommunikation beeinflussen und ob diese Kommunikation umgekehrt die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen kann. 4. Transparenz Der Bericht soll aufzeigen, welche Meinungs-, Kampagnen- und Wirkungsanalysen die Bundesverwaltung selbst durchführt oder in Auftrag gibt, welchem Zweck sie dienen und wie ihre Ergebnisse verwendet werden. Zudem soll geprüft werden, ob zusätzliche Transparenz darüber notwendig ist, wie solche Analysen in die staatliche Kommunikation und in politische Entscheidungsprozesse einfliessen. Rolle von Meinungsforschung und Wirkungsanalysen in der direkten Demokratie

Who proposed it

  • Z'graggenLead proponent

    Die Mitte · Ständerat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.