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CHMotion · 20264316

Jetzt handeln: Kriterien für Ausnahmebewilligungen nach Art. 5 WG überarbeiten

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
9/29/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Verbotene Waffen dürfen gemäss Waffengesetz nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen erworben und besessen werden. Im Kanton Zürich wurden in den letzten sieben Jahren fast 20'000 verbotene Waffen mit einer Ausnahmebewilligung zugelassen, im Kanton Thurgau gut 5'300 und im Kanton Aargau mehr als 6'000. Im Kanton Basel-Landschaft wurden in dieser Zeit fast 1'900, in Genf knapp 1'300 Ausnahmebewilligungen ausgestellt und im Kanton Wallis sind es alleine dieses Jahr fast 400. Dies wirft die Frage auf, ob die heutige Bewilligungspraxis dem gesetzlich vorgesehenen Ausnahmecharakter noch ausreichend Rechnung trägt. Angesichts der Fälle, in denen Waffen zur Tötung oder schweren Gefährdung von Menschen eingesetzt werden, ist eine sorgfältige und restriktive Bewilligungspraxis von besonderer Bedeutung. Es muss gewährleistet sein, dass vor der Erteilung einer Ausnahmebewilligung das geltend gemachte Bedürfnis sowie die gesetzlichen Voraussetzungen und allfällige Risiken angemessen geprüft werden. Der Bundesrat soll dafür geeignete Instrumente und Kriterien festlegen, mit denen eine sorgfältige, einheitliche und nachvollziehbare Prüfung sichergestellt und eine schematische oder zu grosszügige Erteilung von Ausnahmebewilligungen verhindert wird. Ausserdem soll eine periodische Überprüfung der Kriterien geprüft werden. Die Kantone sollen dabei weiterhin für den Vollzug zuständig bleiben. Bei der Führung der Register bestehen jedoch kantonal grosse Unterschiede, was einen gesamtschweizerischen Überblick und eine statistische Auswertung erschwert. Der Bundesrat soll deshalb klären, welche Massnahmen erforderlich sind, um eine einheitliche Registerführung und Datenhaltung der Kantone zu erreichen. Ziel ist eine verhältnismässige Verschärfung der Bewilligungspraxis, welche die öffentliche Sicherheit stärkt, ohne berechtigte Ausnahmefälle unnötig zu erschweren. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Ausnahmebewilligungen für verbotene Waffen nach Artikel 5 WG künftig restriktiver und nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien erteilt werden und der Ausnahmecharakter dieser Bewilligungen gewahrt bleibt. Jetzt handeln: Kriterien für Ausnahmebewilligungen nach Art. 5 WG überarbeiten

Who proposed it

  • SchmaltzLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.