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CHMotion · 20264256

Organisierte Kriminalität erkennen. Behördenübergreifenden Informationsaustausch und nationales Lagebild ermöglichen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
9/24/2026
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Organisierte Kriminalität hält sich nicht an Kantons-, Behörden- oder Fachgrenzen. Ihre Strukturen werden häufig nicht zuerst in einem Strafverfahren sichtbar. Auffälligkeiten zeigen sich bei Firmengründungen, Konkursen, Immobiliengeschäften, Steuerkontrollen, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsmarktkontrollen oder Sozialversicherungen. Heute verhindern unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, Amtsgeheimnisse und technische Schranken einen raschen Austausch. Wichtige Informationen bleiben in einzelnen Behörden liegen. Zusammenhänge werden zu spät oder gar nicht erkannt. Mit der Polizeilichen Abfrageplattform POLAP wird der Austausch polizeilicher Daten verbessert. Das reicht jedoch nicht. Für die Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht es auch einen geregelten Informationsfluss zwischen Polizei, Strafverfolgung und Verwaltung. Ein nationales Lagebild darf sich nicht auf allgemeine Beschreibungen beschränken. Es muss Verbindungen zwischen Personen, Unternehmen, Adressen, Immobilien, Fahrzeugen, Konten, Kommunikationsmitteln und Ereignissen sichtbar machen können. Nur so lassen sich kriminelle Netzwerke, Strohleute, illegale Finanzströme und die Unterwanderung legaler Wirtschaftsstrukturen frühzeitig erkennen. Die nationale Strategie gegen die organisierte Kriminalität sieht ein solches Lagebild und einen verbesserten Meldefluss vor. Der vorliegende Auftrag sorgt dafür, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen verbindlich und vollständig geschaffen werden. Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen und, soweit erforderlich, verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen wirksamen behördenübergreifenden Informationsaustausch zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität zu schaffen. Die Regelung soll insbesondere: den erforderlichen Austausch zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen ermöglichen; den gezielten Informationsaustausch mit Verwaltungsbehörden wie Steuer-, Konkurs-, Grundbuch-, Migrations-, Sozialversicherungs-, Arbeitsmarkt-, Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden ermöglichen; klare Melderechte und, bei qualifiziertem Verdacht, Meldepflichten vorsehen; Mitarbeitende schützen, die in gutem Glauben Meldungen erstatten; die Zusammenführung relevanter Erkenntnisse zu einem nationalen strategischen und operativen Lagebild ermöglichen; automatisierte Beziehungs-, Netzwerk- und Musteranalysen zulassen; Zweckbindung, Zugriffsrechte, Protokollierung, Datenqualität, Aufbewahrung und Löschung verbindlich regeln; den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes Rechnung tragen. Organisierte Kriminalität erkennen. Behördenübergreifenden Informationsaustausch und nationales Lagebild ermöglichen

Who proposed it

  • Müller DamianLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Ständerat · Sponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.