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CHMotion · 20264248

Abstimmungsbeschwerden: Internetpublikation darf Beschwerdefrist nicht allein auslösen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
9/24/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Seit 2022 gelten auf eidgenössischer Ebene Transparenzvorschriften für die Politikfinanzierung. Die entsprechenden Angaben werden durch die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem elektronischen Register publiziert. Im Zusammenhang mit der E-ID-Abstimmung erachtete das Bundesgericht die dort veröffentlichte Information über eine Zuwendung der Swisscom als erkennbar; die dreitägige Beschwerdefrist begann damit bereits mit der Publikation auf der Fachplattform. Ein wirksames Beschwerderecht darf jedoch nicht davon abhängen, dass Stimmberechtigte spezialisierte staatliche Internetplattformen laufend überwachen. Technische Abrufbarkeit ist nicht dasselbe wie tatsächliche öffentliche Bekanntheit. Die gesetzlichen Grundlagen sollen deshalb den Fristenlauf klar, objektiv und praxistauglich regeln. Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) dahingehend anzupassen, dass bei Abstimmungsbeschwerden der Beginn der Beschwerdefrist nicht allein an die Veröffentlichung eines Sachverhalts auf einer staatlichen Internetplattform geknüpft werden kann. Dabei ist klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen eine Information als «Entdeckung des Beschwerdegrundes» im Sinne von Artikel 77 Absatz 2 BPR gilt. Insbesondere ist gesetzlich sicherzustellen, dass: die blosse Veröffentlichung oder Abrufbarkeit einer Information auf einer spezialisierten staatlichen Fachplattform die dreitägige Beschwerdefrist nicht auslöst; die Frist bei einer allgemein wahrnehmbaren amtlichen Bekanntmachung mit dieser Bekanntmachung beginnt; bei Fehlen einer solchen Bekanntmachung ein objektiv bestimmbarer subsidiärer Fristenlauf gilt, der keine laufende Überwachung spezialisierter Internetplattformen durch die Stimmberechtigten voraussetzt. Abstimmungsbeschwerden: Internetpublikation darf Beschwerdefrist nicht allein auslösen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei8
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz3
  3. 3
    Eidgenössisch-Demokratische Union2
  4. 4
    FDP.Die Liberalen2
  • VontobelLead proponent

    Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

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  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.