CHMotion · 20264153
Extreme Hitze und Trockenheit – Aufnahme in die Programmvereinbarungen des Umweltbereichs
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Eingereicht
- Introduced
- 9/16/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die Programmvereinbarungen im Umweltbereich haben sich als effizientes und wirksames Instrument für die Umsetzung der Umweltpolitik als Verbundaufgabe bewährt. Der Schutz vor der gravitativen Naturgefahr Hochwasser ist in der Schweiz eine Verbundsaufgabe mit klarer Rollenverteilung: Der Bund beteiligt sich mittels Finanzhilfen und Abgelten und leistet z. B. Abgeltungen an Hochwasserschutzprojekte in der Höhe von rund 35 – 45 % der anrechenbaren Kosten. Die Kantone tragen einen grossen Teil der verbleibenden Kosten, meist zwischen 30 – 40 %. Somit bleiben Restkosten je nach Risiko und Ausgestaltung des Projekts für die kommunale Ebene in der Höhe von rund 10 – 35 %. Die genaue Finanzierung hängt vom Schadenspotential, der Art der Massnahme und der Qualität des Projekts ab. Extreme Hitze und Trockenheit gehören schon heute zu den tödlichsten und zerstörerischsten Naturgefahren der Schweiz und drohen sich in der Zukunft zu verstärken. Um Schäden zu verhindern, müssen Bund, Kanton und Gemeinden ihre Verantwortung gemeinsam wahrnehmen und Massnahmen treffen, um Bevölkerung, Umwelt und Sachwerte vor extremer Hitze und Trockenheit zu schützen. Aus diesem Grund soll der Bundesrat beauftragt werden, im Rahmen der Erarbeitung der zukünftigen Programmvereinbarungen den Schutz vor der Naturgefahr extreme Hitze und Trockenheit als Verbundaufgabe anzuerkennen und eine Finanzierungsgrundlage mittels umweltrechtlicher Spezialgesetzgebung zu erarbeiten. Der Bundesrat wird aufgefordert, unter Berücksichtigung von Art. 46 Absatz 2 BV sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen zu den Programmvereinbarungen, den Schutz vor den Naturgefahren extreme Hitze und Trockenheit als Verbundaufgabe anzuerkennen und eine Finanzierungsgrundlage zu erarbeiten. Kantone und Gemeinden sollen für Massnahmen zur Reduktion der Risiken der Naturgefahren extreme Hitze und Trockenheit finanziell unterstützt werden, indem Massnahmen im Rahmen der zukünftigen Programmvereinbarungen des Umweltbereichs aufgenommen werden. Der Unterstützungsrahmen soll dabei je nach Ausgestaltung und je nach Gefährdung (Schadenpotenzial), Art der Massnahme (baulich vs. planerisch) und Qualität des Projekts – den Anteil der Kostenübernahme seitens Bund und Kantone festlegen. Bei der Qualität des Projekts soll berücksichtigt werden, inwiefern die Massnahme zum Klimaschutz beiträgt. Extreme Hitze und Trockenheit – Aufnahme in die Programmvereinbarungen des Umweltbereichs
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz22
- 2GRÜNE Schweiz4
- 3Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- Candan HasanLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.