CHMotion · 20264148
Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Eingereicht
- Introduced
- 9/16/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Fachpersonen sind zunehmend häufiger hohen Temperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern ausgesetzt. Überhitzte Innenräume beeinträchtigen die Gesundheit, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und die Qualität von Unterricht und Betreuung. Im Pilotprojekt „Schulen trotzen der Hitze” (Montreux, Locarno) des Bundesamts für Umwelt wurde festgestellt, dass in den untersuchten Gebäuden zeitweise Temperaturen von über 26 °C erreicht wurden. Die hohen Temperaturen beeinträchtigten die Konzentration und Produktivität der Schülerinnen und Schüler; zudem fühlten sie sich müde und unwohl. Das Bundesamt für Gesundheit weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken durch Hitze ab Tageshöchsttemperaturen von 30°C deutlich zunehmen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Kinder können durch Hitze gefährdet sein, weil sie sich weniger gut an hohe Temperaturen anpassen können. Heute fehlen in der Schweiz einheitliche und verbindliche Höchsttemperaturen für Kindertagesstätten, schulische Betreuungseinrichtungen und Schulzimmer. Dadurch hängt der Schutz der Kinder stark vom jeweiligen Wohnkanton, von der Gemeinde, vom Gebäude und von den Entscheiden der einzelnen Institutionen ab. Diese Unterschiede sind weder aus gesundheitlicher Sicht noch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit vertretbar. Die Motion stärkt somit den Gesundheitsschutz, die Bildungsqualität und die Chancengerechtigkeit. Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen gesetzliche Grundlagen für verbindliche Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern bis und mit Sekundarstufe II schaffen. Für den regulären Unterricht sowie für die Nutzung von Innenräumen in Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulischen Betreuung soll eine Obergrenze zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden. Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz19
- 2GRÜNE Schweiz2
- 3Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- BrizziLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.