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CHMotion · 20264134

Zulässige Höchsttemperatur in Mietwohnungen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
9/16/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Hitzewellen werden infolge des Klimawandels häufiger, länger und intensiver. Viele Mietwohnungen heizen sich während längerer Zeit so stark auf, dass Schlaf, Erholung und die gewöhnliche Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt werden. Dies kann insbesondere für ältere Menschen, Kleinkinder und Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen eine ernsthafte Belastung darstellen. Nach Artikel 256 OR ist die Vermieterschaft verpflichtet, die Wohnung in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Zu hohe oder zu tiefe Raumtemperaturen stellen deshalb bereits heute einen Mietmangel dar. Während sich für zu tiefe Temperaturen in der Rechtsprechung und Mietrechtspraxis anerkannte Richtwerte entwickelt haben, fehlen für sommerliche Überhitzung klare und einheitliche Kriterien. Das Bundesgericht hat zwar anerkannt, dass eine dauerhaft überhöhte Raumtemperatur einen Mangel darstellen und sowohl einen Anspruch auf geeignete bauliche Massnahmen als auch auf eine Herabsetzung des Mietzinses begründen kann. Der betreffende Entscheid bezog sich jedoch nicht auf eine sommerliche Hitzewelle. Wann eine Wohnung im Sommer als übermässig heiss und damit mangelhaft gilt, bleibt deshalb weitgehend unklar. Dies erschwert es den Mietenden, ihre bestehenden Rechte durchzusetzen, und schafft auch für die Vermieterschaften Rechtsunsicherheit. Mit einer Konkretisierung der gesetzlichen Grundlagen sollen klare und einheitliche Kriterien geschaffen und die bestehenden mietrechtlichen Ansprüche wirksamer durchsetzbar gemacht werden. Im Vordergrund sollen geeignete und verhältnismässige Massnahmen stehen, damit Mietwohnungen auch während Hitzeperioden bewohnbar bleiben. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe so anzupassen, dass übermässige Innenraumtemperaturen in Mietwohnungen nach klaren und einheitlichen Kriterien als Mangel im Sinne des Mietrechts gelten. Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen für die Behebung des Mangels und die Herabsetzung des Mietzinses zu konkretisieren. Zulässige Höchsttemperatur in Mietwohnungen

Who proposed it

  • SchmezerLead proponent

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.