Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20264087

Praxistauglicher polizeilicher Zugriff auf ISA

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
9/14/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die zuverlässige Feststellung der Identität einer kontrollierten Person gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Polizei. Sie ist Voraussetzung für die korrekte Durchführung nahezu aller weiteren polizeilichen Massnahmen und dient gleichzeitig dem Schutz der betroffenen Personen vor Verwechslungen, ungerechtfertigten Eingriffen und falschen Zuordnungen. In der polizeilichen Einsatzrealität führen kontrollierte Personen häufig keinen physischen Ausweis mit sich. Es werden nur elektronische Darstellungen von Ausweisdokumenten vorgezeigt. Solche Darstellungen können verändert, unvollständig oder einer anderen Person zugeordnet sein. Ein verlässlicher Vergleich mit einem Referenzbild ist entscheidend, um falsche Identitätsangaben, die Verwendung fremder Ausweise oder Mehrfachidentitäten zu erkennen. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation 26.3177 fest, dass das geltende Recht bereits eine Identitätsabklärung im ISA ermöglicht, wenn eine Person keinen Ausweis vorlegen kann. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist jedoch für den polizeilichen Einsatzalltag nur eingeschränkt praxistauglich. Ungeklärte oder falsche Identitäten führen zu längeren Kontrollen, zusätzlichen Abklärungen, unnötigen Verbringungen auf Polizeidienststellen und einem erhöhten Konflikt- und Eskalationspotenzial. Ein rascher und verlässlicher Abgleich kann somit nicht nur die polizeiliche Arbeit erleichtern, sondern auch die Dauer und Intensität eines Eingriffs gegenüber der kontrollierten Person reduzieren. Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das BAZG sowie die von Bund und Kantonen bezeichneten Polizeidienststellen das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur zuverlässigen Feststellung oder Überprüfung der Identität einer Person praxistauglich nutzen können. Insbesondere ist sicherzustellen, dass: • eine Abfrage anhand der Personalien zulässig ist, wenn die Identität nicht anderweitig zuverlässig festgestellt werden kann oder konkrete Zweifel an den gemachten Identitätsangaben bestehen; • den abfragenden Behörden in diesen Fällen das im ISA gespeicherte Gesichtsbild zum ausschliesslich internen Sichtvergleich angezeigt werden darf; • die Verwendung der Gesichtsaufnahmen für öffentliche Fahndungspublikationen soll weiterhin ausgeschlossen bleiben. Praxistauglicher polizeilicher Zugriff auf ISA

Who proposed it

  • Reimann LukasLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.