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CHMotion · 20263907

Häusliche Gewalt. Prüfung der aktiven elektronischen Überwachung von Amtes wegen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Gemäss geltendem Artikel 28c Absatz 1 ZGB kann das Gericht die Verwendung einer elektronischen Vorrichtung anordnen, die mit der verletzenden Person fest verbunden ist und mit der ihr Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden kann. Möglich ist dies allerdings nur «auf Antrag der klagenden Person». Diese Voraussetzung ist eine beachtliche Hürde für die effektive Anwendung der Massnahme. In Fällen von häuslicher Gewalt oder Nachstellungen prägen häufig Verletzlichkeit, Angst oder Abhängigkeit die Situation der Opfer. Vielfach wissen sie nicht, dass obige Möglichkeit existiert, zögern aus Angst vor Vergeltung, einen entsprechenden Antrag zu stellen, oder verfügen nicht über die notwendige juristische Unterstützung, um einen solchen Antrag zu formulieren. Der Schutz ihrer Unversehrtheit darf jedoch nicht davon abhängen, ob sie in der Lage sind, eine spezifische technische Massnahme ausdrücklich zu beantragen. Ziel ist nicht, dass in jedem Fall eine elektronische Überwachung angeordnet wird. Das Gericht sollte jedoch von Amtes wegen prüfen, ob eine solche Massnahme angezeigt wäre, und sie anordnen, wenn sie im Interesse des Opfers ist und dieses der Massnahme zustimmt. Die beantragte Änderung steht im Einklang mit den Anstrengungen der Kantone, die in den vergangenen Jahren über den Verein Electronic Monitoring den Einsatz der aktiven elektronischen Überwachung vorangetrieben haben. Sie entspricht ausserdem den Zielen, die der Bund bei der Prävention von häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen mit seiner Roadmap verfolgt, welche namentlich Femizide verhindern und die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen verbessern soll. Nicht zuletzt orientiert sich die vorgeschlagene Änderung an den Erfahrungen jener Länder, die in diesem Bereich am weitesten fortgeschritten sind, insbesondere an jenen Spaniens, wo Massnahmen zur elektronischen Überwachung auf einer strukturierten Risikobeurteilung und nicht auf der Initiative des Opfers beruhen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 28c Absatz 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wie folgt zu ändern: Das Gericht, das ein Verbot nach der Bestimmung über Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen anordnet, sowie das Vollstreckungsgericht prüfen von Amtes wegen die Möglichkeit, können auf Antrag der klagenden Person die Verwendung einer elektronischen Vorrichtung an zu ordnen, die mit der verletzenden Person fest verbunden ist und mit der ihr Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden kann, und ordnen eine solche Massnahme an, sofern sie im Interesse der klagenden Person ist und diese der Massnahme zustimmt . Häusliche Gewalt. Prüfung der aktiven elektronischen Überwachung von Amtes wegen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz3
  2. 2
    Schweizerische Volkspartei3
  3. 3
    Grünliberale Partei3
  4. 4
    GRÜNE Schweiz2
  5. 5
    Die Mitte2
  6. 6
    FDP.Die Liberalen2
  7. 7
    Liberal-Demokratische Partei1
  • JaccoudLead proponent

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Liberal-Demokratische Partei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.