Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHPostulat · 20263892

Dem unverhältnismässig grossen Familiennachzug aus Drittstaaten sind Grenzen zu setzen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Ständerat geplant

Introduced
6/19/2026
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Gemäss der «Jahresstatistik Zuwanderung» des Staatssekretariates für Migration SEM für das Jahr 2025 sind im letzten Jahr 88’355 Personen bzw. 53,4% zwecks Erwerbstätigkeit in die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz eingewandert. 95% davon kamen aus dem EU/EFTA-Raum, der kleine Rest aus Drittstaaten. Der zweithäufigste Grund war der Familiennachzug (42'170 Personen bzw. 25,5%). Rund 20'000 Personen, d.h. fast die Hälfte der im Rahmen des Familiennachzugs eingewanderten Personen, stammte aus Drittstaaten, also nicht aus dem EU/EFTA-Raum. Familienangehörige von Personen aus EU/EFTA-Staaten können sich unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit auf die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens berufen. Der Familiennachzug von Personen aus Drittstaaten erfolgt demgegenüber aufgrund der Garantie in Artikel 8 EMRK. Den Vertragsstaaten der EMRK ist es erlaubt, innerstaatliche Regeln für den Familiennachzug aufzustellen. Diese finden sich im schweizerischen Recht im Ausländer- und Integrationsgesetz. Während im Jahr 2025 aus Drittstaaten rund 4'500 Personen in den Arbeitsmarkt eingewandert sind, wanderten im Rahmen des Familiennachzugs rund 20'000 Drittstaatsangehörige zu, also rund viermal mehr. Bei den Personen aus EU/EFTA-Staaten ist das Verhältnis gerade umgekehrt. Rund 84'000 Personen wanderten zwecks Erwerbstätigkeit ein und rund 22'000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs, d.h. nur rund ein Viertel. Dieses Missverhältnis wirft Fragen auf, die im Rahmen eines Berichts des Bundesrats geklärt werden sollen. Dabei ist insbesondere auch aufzuzeigen, welchen Spielraum der schweizerische Gesetzgeber hat, um die nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen begründete Einwanderung über den Familiennachzug einzuschränken. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen wie sich die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen des Familiennachzugs in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, was die Gründe dafür sind, dass aus Drittstaaten überproportional viele Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einwandern, wie das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst werden kann, um den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen einzuschränken, ohne dabei gegen den Kerngehalt von Artikel 8 EMRK zu verstossen. Dem unverhältnismässig grossen Familiennachzug aus Drittstaaten sind Grenzen zu setzen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte7
  2. 2
    FDP.Die Liberalen3
  3. 3
    Schweizerische Volkspartei3
  • Fässler DanielLead proponent

    Die Mitte · Ständerat · Sponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Ständerat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Ständerat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.