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CHMotion · 20263875

Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure. Doppelspurigkeiten beseitigen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Importierte Weine unterliegen beim Grenzübertritt bereits einer mehrfachen Kontrolle: Durch die Zollbehörden, durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sowie — im Rahmen des bilateralen Agrarabkommens mit der EU (Anhang 7) — durch die Zertifizierungsbehörden des jeweiligen Herkunftslandes. Die zusätzliche Unterstellung unter die SWK stellt für Weinimporteure eine unverhältnismässige bürokratische und finanzielle Belastung dar, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Konsumentenschutz zu erbringen. Die SWK ist eine privatrechtliche Stiftung, die hoheitliche Kontrollaufgaben wahrnimmt — ohne direkte demokratische Rechenschaftspflicht. Dieses Konstrukt widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV), soweit keine sachliche Notwendigkeit für eine Sonderkontrolle besteht. Im Bereich der Weinimporte besteht diese Notwendigkeit nicht. Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die gleichen Überlegungen auch auf weitere Kategorien von Weinhandelsbetrieben — namentlich Selbsteinkellerer und Kleinproduzenten — auszudehnen sind. Artikel 64 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) bezweckt den Schutz der weinspezifischen Bezeichnungen und Kennzeichnungen und sieht insbesondere die Kontrolle des Handels mit Wein vor (Abs. 4). Das bilaterale Agrarabkommen mit der EU gewährleistet (Anhang 7, Art. 8 ; SR 0.916.026.81) den gegenseitigen Schutz weinspezifischer Bezeichnungen und verlangt eine entsprechende Kontrolle für Weine. Zuständig für diese Kontrolle ist nicht das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), sondern die vom Bundesrat gemäss Artikel 36 der Weinverordnung als einziges Kontrollorgan damit beauftragte SWK. Diese Kontrolle ist für alle im Handel erhältlichen Weinprodukte vorgesehen. Die Betrugsfälle im Zusammenhang mit kontrollierten Ursprungsbezeichnungen (KUB/AOC), über die im Jahr 2025 in den Medien berichtet wurde, haben gezeigt, dass importierte Weine unrechtmässig mit Schweizer Weinen verschnitten werden können. Wird die Nachverfolgbarkeit importierter Weine durch die SWK kontrolliert, trägt dies zur Bekämpfung solcher Betrugsfälle bei. Zudem können so gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den Schweizer Produkten garantiert werden. Eine Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Weinimporteure würde die Bekämpfung solcher Betrugsfälle schwächen. Die von den kantonalen Vollzugsbehörden durchgeführten lebensmittelrechtlichen Kontrollen dienen hingegen dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Schutz vor Täuschung. Dabei geht es insbesondere um die Konformität der Weinetikettierung und um die Einhaltung der Bestimmungen in den Bereichen Hygiene und Lebensmittelsicherheit. Gleichzeitig wird der Bundesrat weiterhin Massnahmen zur administrativen Entlastung der Weinbranche umsetzen. Seit der letzten Änderung der Weinverordnung im Jahr 2018 (AS 2017 6123) wurden die Schnittstellen zwischen der Weinhandelskontrolle und den lebensmittelrechtlichen Kontrollen optimiert und der gegenseitige Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden systematisiert. Im Bereich des Weinhandels der Selbsteinkellerer wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2026 eine Anpassung der Weinverordnung zur Umsetzung des Postulats 21.4446 Nantermod und der Motion 24.3375 Sommaruga Carlo vornehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung (SR 916.140) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 60–64 LwG) dahingehend zu revidieren, dass Weinimporteure von der Unterstellungspflicht unter die Stiftung Schweizerische Weinhandelskontrolle (SWK) befreit werden. Die Kontrolle importierter Weine ist vollständig in den Vollzug des Lebensmittelgesetzes (LMG) und die bestehenden Zoll- und Grenzkontrollen zu integrieren. Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure. Doppelspurigkeiten beseitigen

Who proposed it

  • GlarnerLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.