CHMotion · 20263774
Schluss mit dem Schilderwald im Schweizer Strassennetz. Vereinfachung der Signalisation
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Introduced
- 6/18/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die heutige Signalisation im Schweizer Strassennetz ist vielerorts überladen und unübersichtlich. Eine stetig zunehmende Anzahl von Verkehrszeichen, Wiederholungen und Zusatztafeln führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern lenkt die Verkehrsteilnehmenden ab und schwächt die Akzeptanz der Verkehrsregeln. Ein einfaches, landesweit einheitliches Temporegime erhöht die Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit der Regeln. Verkehrsteilnehmende sollen sich auf wenige, klar definierte Grundgeschwindigkeiten verlassen können, ohne dass jede Strecke mehrfach signalisiert werden muss. Eine konsequente Schilderentrümpelung: erhöht die Verkehrssicherheit durch bessere Wahrnehmung der wirklich relevanten Signale reduziert Kosten für Erstellung, Unterhalt und Ersatz von Verkehrsschildern entlastet Kantone und Gemeinden administrativ verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum Die Motion verfolgt ausdrücklich keine generelle Tempoverschärfung , sondern eine Vereinfachung und Systematisierung der bestehenden Regelungen. Abweichungen bleiben dort möglich, wo sie sachlich begründet sind. Der Grundsatz des Signalisationswesens ist, Signale und Markierungen auf das Nötigste zu beschränken. Der Bundesrat prüft regelmässig, ob die Signalisationsvorschriften im Sinne von weniger Signalen angepasst werden können. So ist es beispielsweise mit Inkrafttreten der jüngsten Revision der Signalisationsverordnung Mitte dieses Jahres nicht mehr nötig, das Ende einer Tempo-30-Zone anzuzeigen, wenn darauf eine Begegnungszone folgt. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten innerorts, ausserorts sowie auf Autostrassen und Autobahnen sind bereits heute als Regelgeschwindigkeiten festgelegt (Art. 4 a Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11 ]) und werden entsprechend signalisiert. Einzig Tempo 30 ist nicht als Regelgeschwindigkeit festgelegt, sie kann aber auf Quartier- und Wohnstrassen in einem vereinfachten Verfahren angeordnet und als Zone mit wenigen Schildern signalisiert werden. Der im Jahr 2011 zur Diskussion gestellte Vorschlag, innerorts auf die Signalisation der Regelgeschwindigkeit zu verzichten ( Vernehmlassung 2009/89 ), wurde klar abgelehnt. Bereits heute können Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn sie sachlich begründet sind: auf verkehrsorientierten Strassen einzig aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses und des Umweltschutzes; auf Quartier- und Wohnstrassen dagegen aus beliebigen, in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen, wie z. B. der Aufenthaltsqualität. Der Bundesrat lehnt deshalb das Anliegen des Motionärs ab, auf verkehrsorientierten Strassen das Tempo aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen reduzieren zu können. Diese Erleichterung soll auf Quartier- und Wohnstrassen beschränkt bleiben. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftrag, die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Signalisation im Schweizer Strassennetz deutlich vereinfacht und auf das notwendige Minimum reduziert wird. Die Signalisationsvorschriften sind so zu überarbeiten, dass im Schweizer Strassennetz ein klar strukturiertes und einheitliches Temporegime als Regelfall gilt und die Anzahl der Verkehrsschilder deutlich reduziert wird. Dabei sollen insbesondere folgende Regelgeschwindigkeiten als grundsätzlich geltend festgelegt werden: 30 km/h auf Quartier- und Wohnstrassen 50 km/h innerorts und auf Hauptverkehrsachsen 80 km/h ausserorts 100 km/h auf Nationalstrassen 120 km/h auf Autobahnen Abweichungen von diesen Regelgeschwindigkeiten sollen nur dort signalisiert werden, wo sie aus Gründen der Verkehrssicherheit, bei Baustellen oder aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zwingend erforderlich sind. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Anpassungen insbesondere im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie in der Signalisationsverordnung (SSV) zu unterbreiten. Schluss mit dem Schilderwald im Schweizer Strassennetz. Vereinfachung der Signalisation
Who proposed it
- GartmannLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
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