CHMotion · 20263697
Keine Versiegelung elektronischer Geräte in Verfahren wegen Terrorismus
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Introduced
- 6/17/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Im Fall des Terroranschlags in Winterthur Ende Mai konnten die Ermittlerinnen und Ermittler nicht auf die elektronischen Geräte des türkisch-schweizerischen Attentäters zugreifen. Denn die Verteidigung hat die Versiegelung beantragt. Dieser Antrag kann den Zugriff der Ermittlerinnen und Ermittler auf die Inhalte von Mobiltelefonen, Computern und anderen elektronischen Datenträgern, die bei Personen beschlagnahmt werden, die im Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben – einschliesslich solcher im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus –, um Monate, manchmal sogar um mehr als ein Jahr verzögern. In dieser Zeit ist es nicht möglich, eventuelle Kontakte, Unterstützernetzwerke, Komplizen oder Radikalisierungsprozesse rechtzeitig aufzudecken, was offensichtliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit hat. Für den Terrorismus spielt der Cyberspace eine zentrale Rolle bei der Propaganda, der Rekrutierung und der operativen Koordination. Die Verzögerung der Auswertung elektronischer Geräte behindert die Aufdeckung weiterer Bedrohungen und beeinträchtigt die Wirksamkeit der Ermittlungen. Der Schutz der Privatsphäre darf bei Verfahren wegen terroristischer Straftaten nicht Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Anschlägen und dem Schutz der Bevölkerung haben. Daher ist es notwendig, das Bundesrecht anzupassen, um den zuständigen Behörden in Fällen, die die Staatssicherheit betreffen, einen sofortigen Zugriff auf die relevanten Daten zu gewährleisten. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, damit in Strafverfahren wegen Terrorismusdelikten oder anderer Straftaten, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz ernsthaft gefährden, kein Antrag auf Versiegelung der von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmten elektronischen Geräte und der damit verbundenen Daten gestellt werden kann. Alternativ muss der Bundesrat ein Verfahren vorsehen, das es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, unverzüglich auf die Daten zuzugreifen, die erforderlich sind, um weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Keine Versiegelung elektronischer Geräte in Verfahren wegen Terrorismus
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Lega dei Ticinesi1
- 2Die Mitte1
- QuadriLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.