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CHMotion · 20263693

Berechnung des vergleichbaren landwirtschaftlichen Einkommens. Methodische Verzerrungen korrigieren

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/17/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

In seiner Stellungnahme zur Motion 26.3530 «Aussagekräftige Einkommensvergleiche in der Landwirtschaft» der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat der Bundesrat aufgezeigt, wie er die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft gestützt auf Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) beurteilt. Der Bundesrat hält unverändert an dieser Stellungnahme fest. Eine Annahme der vorliegenden Motion stünde im Widerspruch zu Artikel 5 LwG. Bei einer Annahme der Motion müsste die gesetzliche Grundlage des Einkommensvergleichs angepasst werden. Diese Anpassung könnte im Rahmen der Agrarpolitik nach 2030 (AP30+) erfolgen. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, falls die Motion im Erstrat angenommen wird, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Dieser soll ihn beauftragen, im Rahmen der AP30+ einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 5 LwG auszuarbeiten. Für eine verlässliche Berechnung der Arbeitsverdienste pro Stunde müssten die Arbeitszeiten der Bauernfamilien wesentlich genauer erfasst werden. Eine Erfassung wäre sowohl für die Landwirtschaft wie für die Erhebungsstellen sehr aufwändig, was zu zusätzlicher Bürokratie führen würde. Mit dem Monitoring Haushaltseinkommen werden die Anteile landwirtschaftliches und ausserlandwirtschaftliches Einkommen separat erfasst und dargestellt. In diesem Kontext hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 21.4585 Bulliard zudem dargelegt, warum das Gesamteinkommen des landwirtschaftlichen Haushalts als sozialer Indikator der Nachhaltigkeit entscheidend ist: es erlaubt Rückschlüsse über die Konsummöglichkeiten und den Lebensstandard des landwirtschaftlichen Haushalts im Vergleich zu jenem der übrigen Bevölkerung. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft anzupassen, damit die Ziele von Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) erfüllt werden. Der Bestimmung zufolge «wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind». Was die ökonomische Leistungsfähigkeit anbelangt, produzierten im Jahr 2024 schweizweit 2,8 Prozent der Erwerbstätigen, das heisst 150 000 Personen, auf 46 270 Betrieben Landwirtschaftsprodukte im Wert von 12 Milliarden Schweizer Franken. Damit sicherten sie unserem Land einen Selbstversorgungsgrad von brutto 50 Prozent und netto 42 Prozent. Während der Jahre 2022–2024 betrug der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes pro Familienarbeitskraft derweil 66 Prozent des Vergleichslohns in Tal-, Hügel- und Bergregion. Die Ziele von Artikel 5 LwG sind somit nicht erreicht. Im Zuge des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2026 und in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.4380 Bulliard-Marbach schlägt der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vor. Anstatt des heute verwendeten Mittelwerts des obersten Viertels soll künftig der Median der besserverdienenden Hälfte der Landwirtschaftsbetriebe (3. Quartil) als Indikator dienen. Die Annahme, dass lediglich 25 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe nachhaltig wirtschaften und ökonomisch leistungsfähig sind, ist allerdings willkürlich und diskriminierend. Dass 35 000 Betriebe nicht berücksichtigt werden, entbehrt der wissenschaftlichen Grundlage. Ferner wird vorgeschlagen, ausserlandwirtschaftliche Einkommen in die Berechnung des landwirtschaftlichen Einkommens einzubeziehen. Die Verwendung des Haushaltseinkommens als Indikator ist ein offensichtlicher methodischer Mangel; bei keiner anderen Berufsgruppe wird dies so gemacht. Diese Vorschläge sind ungenau und müssen daher korrigiert werden. Der geplante Einbezug juristischer Personen ist hingegen schlüssig. Aus diesem Grund fordert diese Motion, dass: - der Median des landwirtschaftlichen Arbeitsverdienstes mit dem Medianlohn der erwerbstätigen Bevölkerung auf regionaler und nationaler Ebene verglichen wird; - die Methode für den Einkommensvergleich auch die Arbeitszeit berücksichtigt (geleistete Arbeitsstunden und Arbeitstage); - die Einkommensberechnung auf die landwirtschaftliche Arbeit angewendet wird und ausserlandwirtschaftliche Einkommen nicht mitberücksichtigt, denn schliesslich geht es um die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Berechnung des vergleichbaren landwirtschaftlichen Einkommens. Methodische Verzerrungen korrigieren

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz9
  2. 2
    Schweizerische Volkspartei3
  3. 3
    Die Mitte1
  4. 4
    Mouvement Citoyens Genevois1
  5. 5
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  6. 6
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • Berli RudiLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

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  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.