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CHMotion · 20263624

Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/11/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Es ist das gute Recht von Schweizer Gemeinden, Transparenz einzufordern, was die Finanzierung und die ideologischen Hintergründe von muslimischen Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet betrifft. Sie sind es schliesslich auch, die von den direkten Konsequenzen (z.B. mit der Entstehung von überregionalen Anziehungspunkten) betroffen sind. Verstärkte Mitspracherechte stärken die Gemeindeautonomie. Wenn die Standortgemeinden in den Bewilligungsprozess von Moscheen, islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren eingebunden werden, stärkt das die Legitimation von sauberen, lokal verankerten Projekten. Gegenüber undurchsichtig finanzierten Projekten erfüllt das Mitspracherecht der Gemeinden eine wichtige Schutzfunktion gegen ausländische Einflussnahme in der Schweiz. Beim Baurecht, bei raumplanerischen Nutzungsvorschriften, bei der Regelung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und bei der Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kantone handelt es sich grundsätzlich um kantonale Kompetenzen. Für die mit der Motion beantragten Massnahmen des Bundes besteht heute keine verfassungsrechtliche Grundlage. Der Bundesrat sieht keinen Grund, dass der Bund in kantonale Kompetenzen eingreift und den Gemeinden zusätzliche Bewilligungskompetenzen einräumt. Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) gewährleistet die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts. Demnach können Gemeinden dort selbständig entscheiden, wo ihnen das kantonale Recht eigene Zuständigkeiten einräumt, da jeder Kanton über ein eigenes Bau- und Planrecht verfügt. Ein Zustimmungserfordernis der Standortgemeinden, das ausschliesslich muslimische Räumlichkeiten betrifft, würde überdies gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) verstossen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Moscheen, islamische Gebetsräume und andere islamische Zentren die Zustimmung der betroffenen Standortgemeinde erfordern. Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei10
  2. 2
    Eidgenössisch-Demokratische Union1
  3. 3
    Lega dei Ticinesi1
  • KnuttiLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Lega dei Ticinesi · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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