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CHMotion · 20263548

Transparente und verständliche Arzt- und Spitalrechnungen

✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
6/2/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Patient:innen stehen beim Erhalt von Rechnungen häufig vor der Herausforderung, Leistungen und Kosten zu verstehen und zu überprüfen. Rechnungen sind komplex, insbesondere wenn mehrere Akteure wie Spitäler, Ärzt:innen oder Labore beteiligt sind. Klare und standardisierte Rechnungen stärken Vertrauen, erhöhen Transparenz und Qualität und helfen Patient:innen, ihre Behandlungen nachzuvollziehen. Krankenkassen sollen stärker in die Kontrolle einbezogen werden, um die Korrektheit der Rechnungen sicherzustellen, nicht nur bei Verdacht auf Missbrauch. Das System als Ganzes profitiert, da die ganze Wertschöpfungskette im Gesundheitswesen Nutzen davon hat. Bereits 2010 zeigte ein ZHAW-Report, dass Rechnungen ohne zusätzliche Erklärungen für Patient:innen unverständlich sind und Verbesserungen in Struktur und Sprache nötig wären. Mit der Ablösung von Tarmed durch Tardoc ergibt sich nun die Chance, Rechnungen verständlich und vergleichbar zu gestalten. Klar formulierte, logisch aufgebaute Rechnungen erhöhen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen der Patient:innen. Vorschläge zur Umsetzung: Kurze Zusammenfassung (1–2 Sätze) in verständlicher Sprache, was gemacht wurde Vermeidung von Abkürzungen und Fachbegriffen; unvermeidbare Begriffe erläutern Gruppierung der Leistungen nach Kategorie (z. B. Konsultation, Labor, Medikamente, Operation) Chronologische Reihenfolge nach Behandlungserlebnis der Patient:innen Klare Unterscheidung zwischen zeitbasierten und nicht zeitbasierten Tarifpositionen Differenzierung KVG/privat Kontakthinweise: Adresse/-n für Nachfragen oder Meldungen einfach auffindbar, inkl. Frist für Reklamationen Es gelten bereits rechtliche Vorgaben betreffend die Verständlichkeit von Rechnungen für Patientinnen und Patienten (Art. 42 Abs. 3 Bundesgesetz über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]; Art. 59 Abs. 4 Verordnung über die Krankenversicherung [KVV; SR 832.102]) und es sind seitens der Akteure des Gesundheitswesens verschiedene Bestrebungen zur Verbesserung der Verständlichkeit und zur Standardisierung im Gange. Auch sind Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, bis Ende Juni 2028 einen gesamtschweizerisch einheitlichen Standard für die elektronische Übermittlung der Rechnungen zu vereinbaren; andernfalls wird der Bundesrat diesen Standard festlegen (vgl. Art. 42 Abs. 3ter KVG sowie Abs. 2 Übergangsbestimmungen zur KVG-Änderung vom 21. März 2025). Ausgehend davon ist der Bundesrat bereit zu prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen sind, um die Verständlichkeit der Rechnungen für Patientinnen und Patienten im Sinne der Motion weiter zu verbessern, ohne dass ein administrativer Mehraufwand entsteht. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, einheitliche Standards für Rechnungen im Gesundheitswesen zu entwickeln, die von allen Leistungserbringern, wie Spitälern, Ärzt:innen und ambulanten Zentren angewendet werden. Diese Standards sollen in Absprache mit betroffenen Akteuren (wie Kantone, Leistungserbringer, Patienten- und Konsumentenvertretungen) und der Wissenschaft erarbeitet werden. Dabei sollen klare und standardisierte Vorgaben zu Sprache, Struktur und Layout eingeführt werden, damit Patient:innen Rechnungen künftig leichter nachvollziehen und überprüfen können, ohne dass bei der Erfassung der Rechnungen zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand entsteht. Transparente und verständliche Arzt- und Spitalrechnungen

Who proposed it

  • LohrLead proponent

    Die Mitte · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.