CHMotion · 20263474
Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Introduced
- 3/20/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen. Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen. Vom 25. Juni bis am 16. Oktober 2025 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) durchgeführt. Die VGV soll zu einer umfassenderen Verpackungsverordnung ausgeweitet werden. Der Bundesrat beschliesst voraussichtlich Mitte 2026 über die Inkraftsetzung der neuen Verpackungsverordnung. Die geplante Verpackungsverordnung legt unter anderem neue Anforderungen an Verpackungen fest. Verpackungen sollen nach den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten rezyklierbar sein und mit einem möglichst hohen Anteil an Rezyklaten hergestellt werden. Weiter soll auf Überverpackungen und den Einsatz von besonders besorgniserregenden Stoffen verzichtet werden. Diese Anforderungen sollen sowohl zur Schonung der Ressourcen als auch zur Schliessung von Kreisläufen bei Verpackungsmaterialien führen. Damit folgt die Verpackungsverordnung denselben Grundsätzen wie die europäische Verpackungsverordnung. Der Bundesrat verfolgt zudem die Rechtsakte zur Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung. In diesen werden beispielsweise die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen («Recycling-Guidelines») festgelegt. Die neue Verpackungsverordnung muss erst einmal in Kraft gesetzt werden und ihre Wirkung entfalten können. Der Bundesrat erachtet es nicht als zielführend, noch vor oder kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung und ohne deren Wirkung abzuwarten, weitere Regulierungen vorzusehen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen. Dabei sind insbesondere vorzusehen: Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
- 2Grünliberale Partei1
- 3Die Mitte1
- 4GRÜNE Schweiz1
- ZybachLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.