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CHMotion · 20263431

Anpassung des Konzepts Luchs Schweiz

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
3/20/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

In jüngster Zeit zeigt sich auf unseren Alpen neben der bereits angespannten Situation mit dem Wolf vermehrt auch der Luchs als Schadensverursacher. Mehrere Alpen sahen sich im vergangenen Sommer gezwungen, ihre Tiere notfallmässig vorzeitig abzualpen, da wiederholt Nutztiere gerissen wurden. In einzelnen Fällen tötete ein Luchs innerhalb weniger Tage eine zweistellige Anzahl Schafe. Die heute geltende Schadensschwelle gemäss Konzept Luchs Schweiz verhindert ein rasches Eingreifen. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und gefährdet die Existenz zahlreicher Alpbetriebe. Um die Bewirtschaftung der Alpen langfristig sicherzustellen und weitere Betriebsaufgaben zu verhindern, ist es notwendig, auch den Luchsbestand bei wiederholten Rissen an Nutztieren wirksam regulieren zu können. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) können die Kantone jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte oder jagdbare Tiere, die erheblichen Schaden anrichten oder eine Gefährdung von Menschen darstellen, anordnen oder erlauben. Das Entfernen einzelner Luchse ist somit Sache der Kantone. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist vorher anzuhören (Art. 9 a Jagdverordnung (JSV) ; SR 922.01). Im Konzept Luchs des BAFU erfolgt die Auslegung, was bei Übergriffen von Luchsen auf Nutztiere als erheblicher Schaden gilt. Dabei ist nicht nur die Anzahl Risse massgebend, sondern auch das Verhalten des Luchses (insbesondere, ob er sich auf Nutztiere als Beutetiere spezialisiert hat). Das Konzept Luchs lässt den Kantonen Spielraum, indem sie in bestimmten Fällen in angemessener Weise bereits unterhalb der Schadensschwelle gemäss Konzept Luchs des BAFU intervenieren können. Risse von Nutztieren durch Luchse sind ein punktuelles und regionales Problem. In den letzten zwölf Monaten wurde das BAFU zu zwei Fällen angehört: im Kanton Bern und im Kanton Waadt. In beiden Fällen nutzten die Kantone ihren Spielraum, und das BAFU war einverstanden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien im Konzept Luchs Schweiz von 2016 anzupassen und von mindestens 15 auf neu 6 vom Luchs gerissene und vorgewiesene Nutztiere in einem Umkreis von 5 km Radius (Schadenperimeter) innerhalb von 12 Monaten festzulegen. Anpassung des Konzepts Luchs Schweiz

Who proposed it

  • KnuttiLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.