CHMotion · 20263297
Wirksames Recycling von Textilien
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Introduced
- 3/19/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Mit der USG-Revision Kreislaufwirtschaft wurde die Möglichkeit geschaffen, das Recycling und die Verwertung bestimmter Produkte über private Branchenorganisationen sicherzustellen. Eine Branche, die sich besonders für eine Branchenlösung eignet, ist die Textilbranche. Aufgrund der Vielzahl an Akteuren in der Textilbranche und der Heterogenität des Marktes, auf dem auch diverse ausländische Anbieter aktiv sind, steht der Aufbau einer Branchenorganisation jedoch vor hohen Hürden. Wie auch das Beispiel des PET-Recyclings zeigt, dürfte eine Branchenvereinbarung im Textilbereich ohne die Regelung von Grundsätzen, die auf die Merkmale und Besonderheiten der Branche abgestimmt sind, nur schwierig umsetzbar sein. Der Bundesrat ist deshalb aufzufordern, die entsprechenden Grundlagen für eine Branchenlösung im Textilbereich zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei analog zu PET der Erlass einer Textilrecyclings-Verordnung. Das etablierte, privat organisierte Schweizer Recyclingsystem für Alttextilien ist unter anderem aufgrund des Anstiegs an Textilien von schlechter Qualität gefährdet. Der Bundesrat hat bisher auf zusätzliche Massnahmen verzichtet. Eine freiwillige Branchenlösung stösst aufgrund der Heterogenität des Textilmarktes und der vielen ausländischen Marktteilnehmer auf grosse Hindernisse. Entsprechend unterstützt der Bundesrat zusätzliche, rechtlich festgelegte Rahmenbedingungen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für eine Branchenlösung des Textilrecyclings in der Schweiz zu schaffen. Anzustreben ist eine Regelung analog der etablierten Branchenlösung zum PET-Recycling. Massgebend sollen dabei die folgenden Eckpunkte sein: Nichtanwendbarkeit des Abfallmonopols: Es muss klargestellt werden, dass Textilien bei Zustandekommen der Branchenlösung aus dem Abfallmonopol der Kantone entlassen werden. Definition des Geltungsbereichs der Branchenlösung: Die von der Branchenlösung erfassten Textilien sind näher zu bestimmen. Erfasst werden sollen insbesondere Bekleidung, Haushaltstextilien und Arbeitskleidung, nicht jedoch Schutzbekleidung (PSA). Festlegung von Wiederverwertungs- und stofflichen Verwertungszielen (subsidiär): Es sind Ziele für die Wiederverwertung und stoffliche Verwertung festzulegen. Anzustreben ist dabei eine Wiederverwertungs- bzw. stoffliche Verwertungsquote von 60%. Diese Quote ist für die Inverkehrbringer in Bezug auf die Art der Textilien individuell festzulegen. Transparenter Nachweis der Erfüllung der Ziele (subsidiär): Es ist ein transparenter Prozess zu bestimmen, wie die Nachweise für die Erfüllung der Ziele erbracht werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass auch ausländische Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure, ausländische Versandhandelsunternehmen und Online-Plattformen) von der Nachweispflicht erfasst werden. Wirksames Recycling von Textilien
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Schweizerische Volkspartei6
- 2FDP.Die Liberalen5
- 3Die Mitte5
- 4Sozialdemokratische Partei der Schweiz5
- 5Grünliberale Partei4
- 6GRÜNE Schweiz2
- 7Evangelische Volkspartei der Schweiz1
- 8Liberal-Demokratische Partei1
- SauterLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.