Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHPostulat · 20263210

Wirtschaftlichkeits- und Missbrauchsprüfungen im Versicherungswesen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
3/18/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Versicherungen in der Schweiz beruhen auf Solidarität, Vertrauen und Gesetzesbindung. Damit dieses Vertrauen bestehen bleibt, braucht es transparente Daten. Heute fehlen öffentlich zugängliche Daten hierzu, welche nach Nationalität unterscheiden. Die Sozialversicherungen beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Versicherte sind je nach Lebenssituation Beitragszahlende oder Leistungsbeziehende. Entsprechend erfolgt keine systematische Beurteilung einzelner Leistungsfälle nach «Wirtschaftlichkeit» im Sinne einer individuellen Kosten-Nutzen-Abwägung, sondern eine Prüfung des gesetzlichen Anspruchs. 1 und 3. Die am 1. Oktober 2019 in Kraft getretene gesetzliche Grundlage ermöglicht es den Sozialversicherern, die dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) unterstehen, unter bestimmten Voraussetzungen versicherte Personen verdeckt zu observieren. Seitdem erheben unter anderen die Krankenversicherer nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in der Grundversicherung, die Unfallversicherer nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) oder die Invalidenversicherung IV jährlich statistische Daten zur Missbrauchsbekämpfung, die vom BSV publiziert werden (www.bsv.admin.ch/de/observationen). Die entsprechenden Daten liegen ab dem Jahr 2020 vor, die Zahlen für 2025 befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Eine Differenzierung nach Nationalität erfolgt nicht, unter anderem da hierfür im Rahmen der Aufsicht keine gesetzliche Grundlage besteht. Bei den Krankenversicherern, die eine Krankentaggeldversicherung nach KVG anbieten, werden auch aufgrund des geringen Marktvolumens (rund 4.1 % des Taggeldversicherungsmarkts) keine systematischen, fallspezifischen Auswertungen zu Missbrauchsprüfungen vorgenommen. 2 und 4. Die FINMA erhebt keine Daten zur Wirtschaftlichkeits- oder Missbrauchsprüfung durch die Versicherungsunternehmen in der Unfall- und Krankentaggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1). Die Aufgabe der FINMA besteht grundsätzlich darin zu prüfen, ob die Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 14 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gewährleisten, wozu auch ein angemessenes System zur Überprüfung von Schadenfällen gehört. Eine systematische Erfassung der Anzahl der von den Versicherungsunternehmen geprüften Fälle wäre weder zwecks- noch verhältnismässig. 5. In der Arbeitslosenversicherung (ALV) werden Fälle risikobasiert und stichprobenartig auf Missbrauch überprüft. Missbräuche werden in den Systemen der ALV individuell erfasst. Infolgedessen sind Daten zur Nationalität nicht mit Missbrauchsdaten verbunden und auswertbar. Für eine solche Erfassung besteht weder eine gesetzliche Grundlage noch ein versicherungstechnischer Bedarf. Da das Auszahlungssystem zudem kein Datenfeld für die Nationalität vorsieht, können entsprechende Informationen auch rückwirkend nicht aus dem System gewonnen werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, welcher nachfolgende Inhalte erfasst und allfällige Massnahmen vorzuschlagen: Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse in der Unfallversicherung nach UVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015 und 2025 gesamtschweizerisch (SUVA und private Versicherungsgesellschaften) einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen wurden. Anzahl Betroffene mit Schweizer Bürgerrecht Anzahl Betroffene mit Drittstaatsangehörigkeit Anzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse in der Unfallversicherung nach VVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer Bürgerrecht Anzahl Betroffene mit Drittstaatsangehörigkeit Anzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse im Bereich der Krankentaggeldversicherung nach KVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer Bürgerrecht Anzahl Betroffene mit Drittstaatsangehörigkeit Anzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer/Erwerbstätige) und Ergebnisse im Bereich der Krankentaggeldversicherung nach VVG, welche jeweils in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen worden sind. Anzahl Betroffene mit Schweizer Bürgerrecht Anzahl Betroffene mit Drittstaatsangehörigkeit Anzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft Anzahl Fälle (begünstigte Arbeitnehmer) und Ergebnisse im Bereich der Arbeitslosentaggelder (ALV), welche jeweils in den Jahren 2010, 2015 und 2025 gesamtschweizerisch einer Wirtschaftlichkeits- resp. Missbrauchsprüfung unterzogen wurden. Anzahl Betroffene mit Schweizer Bürgerrecht Anzahl Betroffene mit Drittstaatsangehörigkeit Anzahl Betroffene mit EU/EFTA-Bürgerschaft Wirtschaftlichkeits- und Missbrauchsprüfungen im Versicherungswesen

Who proposed it

  • KnuttiLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.