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CHPostulat · 20263174

Sicherheitsorientierten Einsatz der begrenzten Kapazitäten beim Vollzug der Massnahmen nach Artikel 59 StGB sicherstellen

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
3/18/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Seit Jahren bestehen Kapazitätsengpässe in forensisch-psychiatrischen sowie anderen spezialisierten Einrichtungen. Die Kantone berichten über fehlende Therapie- und Unterbringungsplätze, weshalb angeordnete Massnahmen teilweise nicht umgehend vollzogen werden können oder Betroffene vorübergehend in ungeeigneten Strukturen verbleiben. Dies ist sicherheitspolitisch problematisch, da solche Unterbringungen auch dem Schutz Dritter dienen. Ein wesentlicher Faktor liegt in der zunehmenden Dauer sowie in der Praxis wiederholter Verlängerungen stationärer therapeutischer Massnahmen. Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik hat sich der Bestand solcher Massnahmen seit dem Jahr 2000 mehr als versiebenfacht. Gleichzeitig dauern zahlreiche Massnahmen erheblich länger als die vorgesehene Grunddauer von fünf Jahren. Dadurch bleiben Kapazitäten in spezialisierten Einrichtungen langfristig gebunden, obwohl im Interesse der öffentlichen Sicherheit möglicherweise gleichzeitig dringendere Bedarfe bestehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob präzisere gesetzliche Kriterien und gegebenenfalls alternative Vollzugsformen dazu beitragen können, die begrenzten verfügbaren Kapazitäten gezielter dort einzusetzen, wo sie – nicht zuletzt zum Schutz der Bevölkerung – benötigt werden. Es ist allgemein bekannt, dass in der Schweiz ein Mangel an spezialisierten Plätzen für stationäre therapeutische Massnahmen nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) besteht und dass die Zahl der Personen im entsprechenden Massnahmenvollzug stark gestiegen ist. Die Kantone, die für den Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zuständig sind (Art. 123 Abs. 2 Bundesverfassung; SR 101), sind sich dieser Realität bewusst. In diesem Zusammenhang hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und ‑direktoren (KKJPD) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Bericht mit einer Bestandesaufnahme zur Massnahme nach Artikel 59 StGB verfassen wird. Der Bericht wird sich speziell mit der Problematik der Unterbringung dieser Personen befassen und sollte Ende Jahr erscheinen. Die im Postulat gestellten Fragen werden bei der Umsetzung der Motion 25.4415 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats «Anpassungen Sanktionenvollzug» behandelt, die der Bundesrat zur Annahme empfiehlt und die vom Ständerat bereits angenommen wurde. Auf der Grundlage des Berichts der KKJPD werden im Rahmen dieser Arbeiten die Fragen betreffend Anordnung und Vollzug der Massnahme nach Artikel 59 StGB gemeinsam mit den Kantonen und Konkordaten eingehend geprüft. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung und Fortführung stationärer therapeutischer Massnahmen nach Art. 59 StGB gesetzlich präzisiert werden können, um einen sicherheitsorientierten Einsatz der begrenzten Kapazitäten im Massnahmenvollzug sicherzustellen. Der Bericht soll insbesondere prüfen: ob die Voraussetzungen für die Anordnung stationärer therapeutischer Massnahmen hinsichtlich der bedrohten Rechtsgüter, der Deliktskategorien, der Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung und des Prognosehorizonts gesetzlich näher zu konkretisieren sind; ob für die Verlängerung klarere und strengere gesetzliche Kriterien vorzusehen sind, insbesondere in Bezug auf die Gefährlichkeitsprognose, die Rückfallwahrscheinlichkeit und den fortbestehenden therapeutischen Nutzen; ob bei fehlenden Voraussetzungen für eine Verlängerung alternative Vollzugsformen vorgesehen werden sollten; ob gesetzliche Präzisierungen zu einem gezielteren Einsatz der begrenzten Ressourcen beitragen können, und damit der öffentlichen Sicherheit zugutekommen. Sicherheitsorientierten Einsatz der begrenzten Kapazitäten beim Vollzug der Massnahmen nach Artikel 59 StGB sicherstellen

Who proposed it

  • GianiniLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.