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CHMotion · 20263104

Den 1. Mai zum nationalen Feiertag erklären

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
3/12/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der 1. Mai ist ein international anerkannter Gedenktag, an dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Errungenschaften gefeiert werden. Er gilt in vielen europäischen Ländern als nationaler Feiertag. In der Schweiz sieht die Situation jedoch anders aus: Während der 1. Mai in einigen Kantonen ein gesetzlicher Feiertag ist, handelt es sich in anderen um einen normalen Arbeitstag. Dieser Unterschied ist nicht gerechtfertigt und widerspricht dem Grundprinzip eines solidarischen Sozial- und Arbeitssystems. Diese Situation führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je nach Wohn- oder Arbeitskanton unterschiedliche Rechte haben. In einer zunehmend mobilen Arbeitswelt, in der Arbeitsverhältnisse über Kantonsgrenzen hinausgehen, ist dies nicht mehr zeitgemäss. Ein einheitlicher Feiertag würde für die Sozialpartner Gleichbehandlung, Rechtsklarheit und Planungssicherheit bedeuten. Der 1. Mai hat auch eine grosse gesellschaftspolitische Bedeutung. Er bietet Raum für Überlegungen zu aktuellen Herausforderungen in der Arbeitswelt, wie faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Schutz der Sozialpartnerschaft. Der 1. Mai als Feiertag ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aktiv an dieser demokratischen Debatte teilzunehmen. Die Forderung, den Tag der Arbeit zum nationalen Feiertag zu erklären, findet breite Unterstützung. Die Gewerkschaft Syna, unterstützt von Travail.Suisse, hat insbesondere mit einer nationalen Petition gezeigt, dass in der Bevölkerung ein grosses Bedürfnis besteht, den 1. Mai als Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuerkennen. Die Petition unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung dieser Forderung und verleiht dieser Motion eine klare demokratische Legitimität. Dieser zusätzliche Feiertag ist auch wirtschaftlich tragbar. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz eine hohe Arbeitsproduktivität und eine moderate Anzahl gesetzlicher Feiertage. Die positiven Auswirkungen auf die Motivation, die Identifikation und den sozialen Zusammenhalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Kosten. In der Schweiz ist der 1. August (Bundesfeiertag) der einzige Feiertag, der zum eidgenössischen Feiertag erklärt wurde. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt (Art. 110 Abs. 3 Bundesverfassung; SR 101). Gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) können die Kantone höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und sie nach Kantonsteilen verschieden ansetzen (Art. 20 a Abs. 1 ArG). Die Liste der kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, ist auf der Website des SECO verfügbar ( www.seco.admin.ch > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Arbeitnehmerschutz > Arbeits- und Ruhezeiten > Feiertage Schweiz ). Die Kantone verfügen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben über grosse Eigenständigkeit und Organisationsautonomie, wodurch sie unter anderem ihren jeweiligen Besonderheiten Rechnung tragen können, insbesondere den regionalen, sprachlichen, kulturellen und historischen (Art. 47 Bundesverfassung). Diese Eigenständigkeit erklärt die von der Motionärin beschriebenen Unterschiede zwischen den Kantonen. Zu prüfen wäre ausserdem, ob für die Einführung eines zusätzlichen Feiertags eine Verfassungsänderung erforderlich ist. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass dem 1. Mai eine gewisse politische und historische Bedeutung zukommt. Dennoch ist es seiner Ansicht nach aus symbolischer Sicht und aufgrund der Tragweite des 1. Mai nicht gerechtfertigt, diesen Tag zu einem nationalen Feiertag zu erklären, der dem Bundesfeiertag gleichgestellt wäre. Letzterer ist ein gut etablierter Gedenktag für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Deshalb ist es nach Auffassung des Bundesrates nicht angebracht, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit der 1. Mai zu einem zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, der vorsieht, dass der 1. Mai (Tag der Arbeit) in der ganzen Schweiz als Feiertag gilt. Den 1. Mai zum nationalen Feiertag erklären

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz5
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz3
  3. 3
    Die Mitte1
  4. 4
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • PorchetLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.