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CHParlamentarische Initiative · 20260469

Kein Mensch ist wertlos ("invalid")

Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Eingereicht

Introduced
10/2/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Bezeichnungen in der Bundesverfassung sollen Menschen mit Behinderungen respektvoll begegnen. Der Begriff «invalid» wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die vorgeschlagene Bezeichnung «Inklusionsversicherung» bringt das Ziel der Versicherung - Selbstständigkeit und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen - besser zum Ausdruck, ohne die Absicherung durch Renten infrage zu stellen. Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht zum Postulat 20.3002, dass einzelne Begriffe von Betroffenen als herabsetzend oder veraltet wahrgenommen werden. Zugleich zeigt er auf, welche rechtlichen und sprachlichen Fragen bei einer Umbenennung zu klären sind: «Invalidität» und «Behinderung» sind rechtlich nicht gleichbedeutend; die Terminologie betrifft zahlreiche Erlasse und internationale Abkommen; zudem braucht es tragfähige Lösungen in allen Amtssprachen. Diese Initiative trägt diesen Einwänden Rechnung. Sie gibt die neue Bezeichnung der Versicherung vor und verlangt für die übrigen Begriffe eine sorgfältige, rechtsgleiche Ausarbeitung. Die sprachliche Modernisierung soll die bestehenden Rechte und Pflichten wahren und mit verhältnismässigem Aufwand umgesetzt werden. Die Umsetzung kann mit anstehenden Revisionen koordiniert werden. Damit die neue Terminologie respektvoll, rechtlich eindeutig und einheitlich anwendbar ist, gelten für die Ausarbeitung folgende Grundsätze: Wo Personen gemeint sind, ist eine respektvolle Personenbezeichnung zu verwenden, grundsätzlich «Menschen mit Behinderungen». Wo ein versichertes Risiko, eine Leistungsvoraussetzung oder ein Invaliditätsgrad gemeint ist, ist eine eigenständige, rechtlich präzise Bezeichnung zu wählen. «Behinderung» darf nicht pauschal an die Stelle des sozialversicherungsrechtlichen Begriffs «Invalidität» treten. Die neue Terminologie darf für sich allein weder den Kreis der versicherten Personen noch die Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen oder Finanzierung verändern. Die bestehenden Rechte und Pflichten bleiben gewahrt. Die Fassungen in den anderen Amtssprachen sind eigenständig zu erarbeiten und rechtlich aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Bundeskanzlei, die zuständigen Fachstellen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Die für eine einheitliche Anwendung notwendigen Folgeänderungen des Bundesrechts sind zusammen mit der Verfassungsänderung vorzubereiten. Die Auswirkungen auf internationale Sozialversicherungsabkommen sind gesondert auszuweisen. Ebenso sind der Umsetzungsaufwand, die Kosten und ein angemessener Zeitplan darzulegen. Eine Anpassung der Terminologie geht weit über Symbolik hinaus. Sie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wie die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen begegnet und mit ihnen umgeht. Die Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die Invalidenversicherung künftig «Inklusionsversicherung» heisst. Sämtliche Bezeichnungen mit dem Wortstamm «invalid» in der Bundesverfassung, einschliesslich der Übergangsbestimmungen, sind zu überprüfen und durch zeitgemässe Formulierungen zu ersetzen. Kein Mensch ist wertlos ("invalid")

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte3
  2. 2
    FDP.Die Liberalen2
  3. 3
    Grünliberale Partei1
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  5. 5
    GRÜNE Schweiz1
  • SilberschmidtLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.