CHParlamentarische Initiative · 20260468
Keine Finanzierung von Werbung und politischen Kampagnen aus Netz- und Grundversorgungserträgen
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Eingereicht
- Introduced
- 10/2/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die Axpo führt seit Frühjahr 2026 eine Plakatkampagne, die keine Produkte, sondern Technologien bewirbt («Win-Winterstrom» für Windkraft), und wirbt in ganzseitigen Inseraten für die Szenarien ihrer «Axpo Energy Reports», darunter zwei neue Kernkraftwerke. Sie tritt zudem auf strom-sichern.ch als Trägerin der Kampagne für die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke auf. Die Axpo ist vollständig in öffentlicher Hand. Aktionäre sind die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Glarus und Zug sowie die Kantonswerke EKZ, AEW, SAK und EKT, über die auch St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell beteiligt sind. Ihre Erträge stammen wesentlich aus Bereichen ohne Wettbewerb: aus dem regulierten überregionalen Verteilnetz und aus Lieferungen an Grundversorger, deren Kundschaft unter 100 MWh Jahresverbrauch keine Lieferantenwahl hat. Wettbewerb herrscht nur im Grosshandel und bei Grosskunden. 2022 musste der Bund die Axpo mit 4 Milliarden Franken stützen. Wo keine Wahlfreiheit besteht, hat Werbung für die Zahlenden keinen Nutzen. Sie dient der Beeinflussung politischer Entscheide zugunsten von Technologien, an denen die Axpo ein direktes Interesse hat: Windkraft bringt Förderbeiträge; neue Kernkraftwerke eröffnen Geschäftsfelder. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind öffentlich beherrschte Unternehmen zur politischen Neutralität verpflichtet; sie dürfen sich nur bei besonderer Betroffenheit, mit Zurückhaltung und ohne unverhältnismässigen Einsatz von Mitteln aus Monopolen und Zwangstarifen an Abstimmungskämpfen beteiligen (BGE 145 I 1). Der Fall Swisscom/E-ID (Urteil vom 21.4.2026) zeigt, dass Verstösse faktisch nicht anfechtbar sind; es braucht eine gesetzliche Regel. Information zu Tarifen, Störungen und Energieeffizienz bleibt zulässig, ebenso aus eigenen Erträgen finanzierte Werbung in wettbewerblichen Segmenten. Die Aufsicht obliegt der ElCom. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist so zu ändern, dass Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Bereichen ohne Wettbewerb, namentlich im Netzbetrieb und in der Grundversorgung, keine Werbung betreiben dürfen – weder für Produkte und Dienstleistungen noch für Technologien, Strategien oder energiepolitische Anliegen – und dass Werbung nicht aus Netznutzungsentgelten, Grundversorgungstarifen oder anderen von gebundenen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern getragenen Erträgen finanziert werden darf. Keine Finanzierung von Werbung und politischen Kampagnen aus Netz- und Grundversorgungserträgen
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Schweizerische Volkspartei31
- 2Sozialdemokratische Partei der Schweiz8
- 3GRÜNE Schweiz2
- 4Eidgenössisch-Demokratische Union2
- 5FDP.Die Liberalen1
- 6Lega dei Ticinesi1
- 7Mouvement Citoyens Genevois1
- 8Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- WyssmannLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.