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CHParlamentarische Initiative · 20260448

Rechtslücke schliessen. Besitz gefälschter Ausweise unter Strafe stellen

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
6/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Zahl der Ausweisfälschungen nimmt rasant zu und ist zu einem wesentlichen Element bzw. Werkzeug krimineller Täterschaften geworden. Ob Führerausweise, ID, Reisepässe, Aufenthaltsbewilligungen, Geburtsurkunden: Kriminaltechnische und forensische Dienste (Dokumentenlabor) der Polizei stellen alle möglichen Fälschungen fest. Vermehrt kommt es vor, dass bei Personenkontrollen gefälschte Ausweise gefunden werden. Da im StGB Art. 252 lediglich das Fälschen und das Verwenden gefälschter Ausweise aufgeführt ist, können die Personen nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil der Besitz solcher Fälschungen nicht verboten ist (BSK StGB II-BOOG, Art. 252 N 11; BGE 117 IV 170, 174). In diesen Fällen resultiert eine Nichtanhandnahme oder Einstellung seitens Staatsanwaltschaft. So ist auch eine weiterreichende Ermittlung um Fälschungsnetzwerke und Schleuserkanäle aufzudecken, insbesondere auf polizeilicher Seite, unterbunden. Das ist eine klare Rechtslücke, welche die Innere-Sicherheit (Staatsschutz) gefährdet und von Kriminellen schamlos ausgenutzt wird. Die Personen gehen straffrei aus und beschaffen sich in der Folge einfach wieder gefälschte Dokumente bis sie damit zum Erfolg kommen. Bereits das Beschaffen gefälschter Ausweise erfordert eine kriminelle Energie und fördert die Fälscherindustrie. Mit einer Anpassung von Art. 252 können wir den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiges Instrument in die Hand geben, um Kriminalität effektiver aufzudecken und zu bekämpfen. Gefälschte Ausweise sind der Anfang einer deliktischen Handlung. Das geht von «sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen» bis hin zu «terroristischen Handlungen». Also das ganze Spektrum von Straftaten. Es ist unverständlich, dass der Gesetzgeber bisher nicht auch den Besitz gefälschter Ausweise/Dokumente unter Strafe stellt. Niemand trägt einen gefälschten Ausweis auf sich ohne sich irgendwann damit einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder seine eigene Identität für ein Verbrechen zu vertuschen usw. Bei Falschgeld z.B. ist sogar der Besitz strafbar. Wieso also bei gefälschten Ausweis-Dokumenten nicht? (Gleichlautende Motion 24.3835 wurde abgeschrieben, da 2 Jahre nicht behandelt) StGB Art. 252 ist so anzupassen, damit auch der Besitz gefälschter Ausweise unter Strafe gestellt wird. Nach heutigem Recht sind nur das Fälschen von Ausweisen und das Verwenden eines gefälschten Ausweises strafbar. Rechtslücke schliessen. Besitz gefälschter Ausweise unter Strafe stellen

Who proposed it

  • Reimann LukasLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.