CHParlamentarische Initiative · 20260445
Eine Eidesformel ohne Nennung von Gott dem Allmächtigen
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Introduced
- 6/19/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Es fehlt aktuell eine Formel für Parlamentsmitglieder, die gerne den Eid ablegen würden, aber dies nicht mit Bezug auf Gott den Allmächtigen tun wollen. Der Bezug auf Gott den Allmächtigen soll ersetzt werden mit dem Bezug auf Ehre und Gewissen. Mehrere Kantone verwenden bei der Vereidigung neuer Behördenmitglieder diese Formulierung – beispielsweise der Kanton Wallis ("Ich verspreche auf meine Ehre und mein Gewissen, der Verfassung des Kantons Wallis treu zu sein ...”) Der Bezug zu Gott würde indirekt bewahrt bleiben durch die Präambel der Verfassung, auf welche der Eid geleistet wird (“Im Namen Gottes des Allmächtigen!”) und durch die drei Schwurfinger, die sich auf Vater, Sohn und Heiligen Geist beziehen. Diese Pa. Iv. schlägt vor, eine alternative Eidesformel zu schaffen, welche nicht Bezug nimmt auf Gott den Allmächtigen (mit analoger Umsetzung bzw. Wortwahl in Italienisch und Französisch). “Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» “Ich schwöre auf meine Ehre und mein Gewissen , die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» “Ich schwöre auf meine Ehre und mein Gewissen , die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» Eine Eidesformel ohne Nennung von Gott dem Allmächtigen
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz6
- 2GRÜNE Schweiz3
- 3Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- SchmezerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.