Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHParlamentarische Initiative · 20260444

Verbindlichere Formulierung von Eidesformel und Gelübde

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
6/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Bundesverfassung ist das oberste Gesetz der Schweiz, das Gesetz mit der höchsten demokratischen Legitimation. Sie ist die Richtschnur allen politischen Handelns in der Schweiz. Was in der Bundesverfassung steht, gilt für sämtliche politischen Akteurinnen und Akteure. Wer in einer Behörde tätig ist, hat sich an die Bundesverfassung zu halten. In den aktuellen Formulierungen von Gelübde und Eid für Ratsmitglieder der Bundesversammlung kommt diese Verbindlichkeit der Verfassung (und auch der Gesetze) zu wenig zum Ausdruck. Die Wortwahl “zu beachten” ist zu unverbindlich, zu schwach und zu wenig präzis. Wer eine Vorschrift “beachtet”, befolgt sie nicht zwingend. Das ist aber nicht die Idee des Eides bzw. des Gelübdes auf die Verfassung. Und es ist letztlich eines Grundgesetzes nicht würdig. Diese Unverbindlichkeit auf Bundesebene ist umso stossender, als diverse Kantone deutlich verbindlichere Formulierungen gewählt haben. Eine Auswahl: BE: «... die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen ...” TG: “... und dabei die Verfassungen und Gesetze des Bundes und des Kantons Thurgau zu achten.» VS: "Ich verspreche auf meine Ehre und mein Gewissen, der Verfassung des Kantons Wallis treu zu sein ...” FR: «Ich schwöre, der Verfassung des Kantons Freiburg treu zu sein ...” ZH: “Ich gelobe, als Mitglied dieses Rates Verfassung und Gesetze des Bundes und des Kantons Zürich zu halten ...» LU: “... die Verfassung und die Gesetze zu befolgen ...» AG: “... und der Verfassung und den Gesetzen gemäss nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.» Es kann nicht sein, dass sich Parlamentarier:innen auf Kantonsebene verbindlicher verpflichten, ihre Verfassungen und Gesetze einzuhalten als National- und Ständerätinnen. Deshalb braucht es diese Anpassung. Diese pa. Iv. schlägt eine Anpassung der Eidesformel bzw. der Formulierung des Gelübdes im Parlamentsgesetz ParlG vor (mit analoger Umsetzung bzw. Wortwahl in Italienisch und Französisch): „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» „Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» „Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» „Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» Verbindlichere Formulierung von Eidesformel und Gelübde

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz5
  2. 2
    GRÜNE Schweiz3
  3. 3
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • SchmezerLead proponent

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.