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CHParlamentarische Initiative · 20260443

Gefährliche Sicherheitslücke beseitigen. Anti-Terror-Massnahmen so lange ermöglichen, wie eine terroristische Gefahr besteht

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
6/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Heute sind Anti-Terror-Massnahmen (sog. PMT-Massnahmen) auf maximal zwölf Monate beschränkt: Sie können für sechs Monate angeordnet und einmalig um sechs Monate verlängert werden. Danach ist eine erneute Anordnung bzw. Fortsetzung der Anti-Terror-Massnahme nur möglich, wenn neue und konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen. Diese Hürde erweist sich in der Praxis als sehr hoch - und sie stellt die Sicherheitsbehörden vor enorme Schwierigkeiten. So müssen bspw. fortlaufend neue sicherheitsrelevante Gesprächsinhalte aus der islamistischen Szene gesammelt und dokumentiert werden, wobei den betroffenen terroristischen Gefährdern Akteneinsicht gewährt werden muss, um nach Ablauf der zwölfmonatigen Höchstdauer eine Neuanordnung von PMT-Massnahmen erwirken zu können. Gerade die Gewährung weitreichender Akteneinsicht (dazu: BGer 1C_347/2024 E. 2) ist aufgrund der netzwerkartigen Strukturen in diesem Milieu aus ermittlungstaktischen Gründen höchst problematisch. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit muss es für eine Verlängerung von PMT-Massnahmen genügen, dass die festgestellte terroristische Gefahr weiterhin besteht, ohne dass dafür neue und konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Wer sich einmal dem Jihad angeschlossen hat, gibt diese gewaltaffine Gesinnung nicht vorschnell wieder auf. Der Fall des Messerterroristen von Winterthur, der sich bereits 2015 in der An’ Nur Moschee radikalisierte und am 28. Mai 2026 am hellichten Tag drei Schweizer teils schwer verletzte, illustriert dies klar und deutlich. Die Sicherheit der Bevölkerung hat Vorrang: PMT-Massnahmen müssen künftig so lange möglich sein, wie von terroristischen Gefährdern tatsächlich eine Bedrohung für die innere Sicherheit ausgeht. Die aktuelle Höchstdauer von zwölf Monaten stellt ein nicht verantwortbares Sicherheitsrisiko dar; sie ist daher aufzuheben. Dem verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzip kann unter Berücksichtigung der akzentuierten Bedrohungslage durch die Wahl der verschiedenen zur Verfügung stehenden Massnahmen (u.a. Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzung, Gesprächtsteilnahmepflicht) genügend Rechnung getragen werden. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ist wie folgt anzupassen: Art. 23g Abs. 1 Satz 2 BWIS ist zu streichen («Sie kann einmalig um maximal sechs Monate verlängert werden.») Art. 23g Abs. 2 BWIS ist wie folgt abzuändern: «Dieselbe Massnahme kann jeweils um die in Abs. 1 genannte Dauer verlängert oder erneut angeordnet werden, wenn vom Forbestehen einer terroristischen Gefahr ausgegangen werden muss.» Gefährliche Sicherheitslücke beseitigen. Anti-Terror-Massnahmen so lange ermöglichen, wie eine terroristische Gefahr besteht

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei26
  2. 2
    Eidgenössisch-Demokratische Union2
  3. 3
    Mouvement Citoyens Genevois2
  4. 4
    Lega dei Ticinesi1
  • Schmid PascalLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.