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CHParlamentarische Initiative · 20260417

Summarisch heisst summarisch. Echte Kurzbegründungen im Asylverfahren

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
3/20/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll klargestellt werden, dass summarische Begründungen nach Artikel 111a Absatz 2 AsylG tatsächlich kurz ausfallen und sich auf die wesentlichen Erwägungen beschränken dürfen. Das Gesetz sieht bereits heute vor, dass offensichtlich begründete oder offensichtlich unbegründete Beschwerden mit Zustimmung eines zweiten Richters oder einer zweiten Richterin im Einzelrichterverfahren erledigt werden können (Art. 111 Bst. e AsylG). Artikel 111a Absatz 2 AsylG bestimmt zudem, dass solche Beschwerdeentscheide nur summarisch zu begründen sind. In der Praxis wird dieser Vorgabe jedoch zu wenig konsequent nachgelebt. Einzelrichterentscheide weisen nicht selten einen Umfang von deutlich mehr als zehn Seiten auf. Dies widerspricht dem Zweck der gesetzlichen Regelung. Eine summarische Begründung soll sich auf das Wesentliche beschränken und nicht faktisch zu einer ausführlichen materiellen Begründung werden. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird deshalb präzisiert, dass eine summarische Begründung auch stichwortartig erfolgen oder sich auf Verweise auf die wesentlichen Erwägungen der angefochtenen Verfügung des SEM beschränken kann. Damit wird die gesetzgeberische Absicht verdeutlicht und eine effizientere Verfahrensführung ermöglicht. Das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 wird wie folgt geändert: Art 111a Abs. 3 AsylG 3 Eine summarische Begründung kann sich auf eine stichwortartige Auflistung der massgeblichen Erwägungen beschränken. Die Auflistung kann sich auf Verweise auf die wesentlichen Erwägungen der angefochtenen Verfügung des SEM beschränken. Summarisch heisst summarisch. Echte Kurzbegründungen im Asylverfahren

Who proposed it

  • SollbergerLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.