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CHParlamentarische Initiative · 20260415

Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
3/20/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die Asylbehörden und Gerichte erheblich. Sie verursachen zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände, verlängern Verfahren und erschweren den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. In der Praxis werden solche Gesuche nicht selten kurz vor dem Vollzug eingereicht, was zu Verzögerungen führt und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems schwächt. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen wiederholte Gesuche innerhalb einer Frist von zwei Jahren grundsätzlich formlos abgeschrieben werden können, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen, Beweismittel oder begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. Dadurch bleibt der Rechtsschutz in materiell begründeten Fällen gewahrt, während offensichtlich aussichtslose oder rein verzögernde Eingaben wirksam begrenzt werden. Die Regelung dient der Verfahrensbeschleunigung, der Entlastung der staatlichen Strukturen und der Sicherung des Wegweisungsvollzugs. 2. Asylgesetz vom 26. Juni 1998 Art. 111b Abs. 10 (neu) 10 Das SEM schreibt Wiedererwägungsgesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen. Art. 111c Abs. 10 (neu) 10 Das SEM schreibt neue Gesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Mehrfach- oder Wiedererwägungsgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen. Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen

Who proposed it

  • SollbergerLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.