CHParlamentarische Initiative · 20260415
Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Introduced
- 3/20/2026
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die Asylbehörden und Gerichte erheblich. Sie verursachen zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände, verlängern Verfahren und erschweren den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. In der Praxis werden solche Gesuche nicht selten kurz vor dem Vollzug eingereicht, was zu Verzögerungen führt und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems schwächt. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen wiederholte Gesuche innerhalb einer Frist von zwei Jahren grundsätzlich formlos abgeschrieben werden können, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen, Beweismittel oder begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. Dadurch bleibt der Rechtsschutz in materiell begründeten Fällen gewahrt, während offensichtlich aussichtslose oder rein verzögernde Eingaben wirksam begrenzt werden. Die Regelung dient der Verfahrensbeschleunigung, der Entlastung der staatlichen Strukturen und der Sicherung des Wegweisungsvollzugs. 2. Asylgesetz vom 26. Juni 1998 Art. 111b Abs. 10 (neu) 10 Das SEM schreibt Wiedererwägungsgesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Wiedererwägungs- oder Mehrfachgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen. Art. 111c Abs. 10 (neu) 10 Das SEM schreibt neue Gesuche, die innerhalb von zwei Jahren seit Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheids oder seit der rechtskräftigen Ablehnung eines Mehrfach- oder Wiedererwägungsgesuchs eingereicht werden, formlos ab, sofern keine neuen begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. In diesen Fällen ist die Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ausgeschlossen. Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen
Who proposed it
- SollbergerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.