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CHParlamentarische Initiative · 20260411

Gleich lange Spiesse auch bei ausländischen Online-Plattformen. Schluss mit giftigem und gefährlichem Spielzeug

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
3/19/2026
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Ausländische Online-Plattformen vermitteln Käufe zwischen Schweizer Konsumenten und Anbietern im Ausland, treten dabei aber faktisch als zentrale Marktakteure auf. Sie umgehen Pflichten, die für Schweizer Hersteller und Händler gelten. Im Extremfall kann dies zum Vertrieb von beispielsweise giftigen und gefährlichen Spielsachen führen. Durch die vorgeschlagene Ergänzung werden Plattformen, die den Marktzugang steuern, auch rechtlich erfasst. Die Regelung schafft Rechtssicherheit, verhindert Wettbewerbsverzerrungen und stärkt den Konsumentenschutz. Die Beschränkung auf Plattformen mit Auslandsbezug verhindert eine Überregulierung inländischer Anbieter und orientiert sich an der EU-Produktehaftungsrichtlinie. Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG; SR 930.11) soll dahingehend angepasst werden, dass Plattformen, die den Kontakt zwischen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz und Verkäuferinnen oder Verkäufern im Ausland herstellen, als Herstellerinnen im Sinne des Gesetzes gelten, wenn sie Produkte auf dem Markt bereitstellen. Änderungsvorschlag zu Art. 2 PrSG: Art. 2 Abs. 3 (neu): Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist das entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellen eines Produkts auf dem Markt in der Schweiz („auf dem Markt bereitstellen“) für einen Verkäufer oder Hersteller mit Sitz im Ausland. Neue Legaldefinition: Art. 2 Abs. 5 (neu): Auf dem Markt bereitstellen bedeutet das Präsentieren eines Produkts gegenüber Endkunden, insbesondere durch: – die Gestaltung des Produktauftritts, – die Preisangabe, – die Definition von Lieferbedingungen, – die Auswahl oder Angabe von Zahlungsmitteln und Währung. Gleich lange Spiesse auch bei ausländischen Online-Plattformen. Schluss mit giftigem und gefährlichem Spielzeug

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    FDP.Die Liberalen11
  2. 2
    Die Mitte4
  3. 3
    GRÜNE Schweiz1
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  5. 5
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • BalmerLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.