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CHPostulat · 20254911

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
12/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben ist betreffend die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten lückenhaft. Verwiesen wird auf den Bericht des eidgenössischen Finanzdepartementes vom 29.04.2025 sowie den Zusatzbericht vom 09.10.2024 betreffend Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer in Erfüllung des Postulates 21.3440 Rieder vom 19. März 2021. Futures, Optionen, Forwards oder Swaps werden beispielsweise nicht besteuert, bzw. unterliegen nicht einer Umsatzabgabe. Gemäss der Zusammenfassung des Berichtes vom 29.04.2025 S.3 ff ist der grösste Teil der Umsätze mit derivativen Finanzprodukten und strukturierten Produkten steuerbefreit. Plausible Gründe für diese Steuerbefreiung sind nicht vorhanden bzw. nicht nachvollziehbar. Fakt ist, dass der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten sehr grosse Volumen aufweist und dem Fiskus hier (im Gegensatz zum Handel mit Aktien und Obligationen) bedeutende Einnahmen entgehen, welche einen signifikanten Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten könnten. Dabei haben die derivativen Finanzinstrumente schon seit längerer Zeit viel höhere Umsatzvolumen als die ihr zugrundeliegenden Basiswerte. Abgesehen davon, dass derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte zu grossen, nicht kalkulierbaren Risiken an den Finanzmärkten führen, welche dann mit staatlichen Eingriffen und staatlichen Mitteln gestützt werden müssen, ist die unterschiedliche Behandlung zu den im Stempelgesetz mit einer Umsatzabgabe besteuerten Finanzprodukten wie Aktien und Obligationen nicht nachvollziehbar. Der Handel mit Kryptowährungen läuft ebenso weitgehend steuerfrei und ohne jegliche Umsatzsteuerbelastung in der Schweiz ab. Das Argument, dass bei einer Besteuerung dieser Produkte, dieser Markt mit den Produkten sich auf andere Finanzzentren verschieben würde ist einzig für die Bereiche des Hochfrequenzhandels und des Devisenmarktes zutreffend. Der Hochfrequenzhandel und der Devisenhandel ist daher aus diesen Gründen von der Steuer auszunehmen. Alle übrigen Bereiche sind mit einer Umsatzsteuer zu belegen, welche sich bei den Steuersätzen an den bisherigen Werten gemäss dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben orientiert. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorzulegen, welches eine lückenlose Besteuerung des Handels mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten (Futures, Optionen, Forwards, Swaps u.a.) mittels einer Umsatzsteuer vorsieht. Ebenso ist für den Handel mit Kryptowährungen eine Umsatzsteuer vorzusehen. Bei den Steuersätzen hat sich der Bundesrat an den Abgabesätzen der Umsatzsteuer für Aktien und Obligationen zu orientieren. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Who proposed it

  • KaufmannLead proponent

    Die Mitte · Nationalrat · Sponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

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  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.