Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20254880

Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
12/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der Bundesrat will anlässlich der Reform AHV2030 das freiwillige Arbeiten über das Referenzalter hinaus fördern. Dabei ist auch die berufliche Vorsorge anzupassen. Heute kann gemäss Art. 33b BVG eine Weiterversicherung bis max. zum 70. Altersjahr vorgesehen werden. Das Gesetz setzt aber eine ausdrückliche Meldung der versicherten Person voraus. Künftig soll die Weiterversicherung bestehen bleiben, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die geltenden Grundsätze zur Weiterversicherung, insb. die Beitragsparität ( Art. 66 Abs. 1 BVG), sollen weiterhin gelten. Zudem ist die Weiterversicherung heute nur bei nahtloser Weiterarbeit und Verbleib in derselben Vorsorgeeinrichtung möglich. Bei Unterbrüchen oder einem Stellenwechsel entfällt sie. Um das zu ändern, soll erstens das FZG so angepasst werden, dass Austrittsleistungen auch nach dem Referenzalter übertragen werden können. Zweitens braucht es eine gesetzliche Grundlage für den Wiedereintritt nach dem Referenzalter. Dabei soll die versicherte Person so gestellt werden, als wäre die Vorsorge weitergeführt worden, unter Anrechnung bereits bezogener Leistungen. Auch hier sollen die Grundsätze zur Weiterversicherung gelten, insb. auch zur Ausgestaltung der Beiträge. Zur administrativen Vereinfachung für die PKs sind Einschränkungen vorzusehen (z.B. Ausschluss bei vollständigem Kapitalbezug, max. Anzahl von Anpassungen, Mindestumfang des Altersguthabens). Bei der Ausgestaltung ist an die Kriterien des flexiblen Rentenbezugs gemäss AHV21 anzuknüpfen. Neue oder erweiterte Einkaufsmöglichkeiten sollen nicht geschaffen werden. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass Personen, die nach dem Referenzalter weiterarbeiten möchten, die Vorsorge weiter aufbauen können. Diese Möglichkeit sollte jedoch nicht vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung abhängen, sondern für alle Vorsorgeeinrichtungen gelten. Der Bundesrat strebt eine Umsetzung im Rahmen der Reform AHV2030 an. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen in der beruflichen Vorsorge dahingehend anzupassen, dass versicherte Personen bei Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus: ihre Vorsorge weiterführen, solange keine gegenteilige Meldung erfolgt und sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht; bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ihre Austrittsleistung beanspruchen können; ihre Vorsorge bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter weiterführen können, sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht. nach Eintritt des Vorsorgefalls und Anspruch auf Altersleistungen wieder in die gleiche Stellung eintreten können wie vor dem Eintritt des Vorsorgefalls, sofern die Vorsorgeeinrichtung dies in ihrem Reglement vorsieht. Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz4
  2. 2
    FDP.Die Liberalen2
  3. 3
    Die Mitte2
  4. 4
    Grünliberale Partei1
  5. 5
    Schweizerische Volkspartei1
  • SilberschmidtLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.