CHMotion · 20254724
Antifa verbieten
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:In Kommission des Nationalrats
- Introduced
- 12/18/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die eskalierte «Pro-Palästina-Demonstration» in Bern vom 11. Oktober 2025 verdeutlicht, wie dringend ein Verbot der Antifa-Bewegung ist. Wenn wir es tolerieren, dass gewalttätige Vermummte Leben und Eigentum willentlich gefährden und die Polizei angreifen, dann dürfen wir uns über eine weitere Eskalation nicht wundern. Seit Jahren attackieren die Extremisten der Antifa politische Standaktionen, stören Chilbis, beschmieren Büros, Fassaden und Rathäuser. Das sind Angriffe auf unsere Institutionen und auf unsere Gesellschaft. Das schränkt die freie Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und politischen Freiheiten ein. Es sind Angriffe einer gut organisierten Szene auf die Demokratie und den Rechtsstaat. Der Nachrichtendienst des Bundes zählt in den letzten acht Jahren 16 rechtsextreme und 743 linksextreme Gewalttaten. Das sind über 97 Prozent linksextreme Gewalttaten. Wir haben hier also definitiv ein Problem. Deshalb ist es dringend nötig, dass wir die Organisationen und Gruppen der Antifa in der Schweiz, die Gewalttaten begehen oder fördern, verbieten und bekämpfen. Es ist die Kernaufgabe des Staates für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das Eigentum, das Leben und die Freiheit müssen vor solch gewaltbereiten Bewegungen und Gruppierungen geschützt werden. Der Bundesrat vertritt diesbezüglich weiterhin die im September 2020 im Rahmen der Stellungnahme zum Postulat 20.3517 Glarner «Den linksextremen Terror rechtzeitig stoppen. Antifa jetzt verbieten!» geäusserte Haltung. Die «Antifaschistische Aktion» (Antifa) ist ein Thema der linksextremen Szene im Allgemeinen. Entsprechend sind nicht alle Personen und Gruppierungen, die dieser heterogenen Bewegung angehören, der gewalttätig-extremistischen Szene zuzuordnen. Gegen Organisationen und Personen innerhalb der Antifa-Bewegung, bei denen sowohl ein konkreter Gewaltbezug als auch eine Ablehnung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen gegeben sind, wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits heute auf der Basis der vorhandenen Rechtsgrundlagen präventiv tätig. Die Voraussetzungen für ein Verbot der «Antifaschistische Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser in der Schweiz sind hingegen nicht gegeben: Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot. Artikel 74 Absatz 1 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) ermöglicht es dem Bundesrat, eine Organisation oder Gruppierung zu verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht. Ein entsprechendes Organisationsverbot muss sich gemäss Artikel 74 Absatz 2 NDG auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen stützen. Auch diese Voraussetzung ist im Fall der «Antifaschistischen Aktion» oder von Organisationen im Zusammenhang mit ebendieser nicht erfüllt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, extremistische Organisationen und Gruppen der Antifa in der Schweiz zu verbieten. Falls nötig sind die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Antifa verbieten
Who proposed it
- BurgherrLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
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