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CHMotion · 20254711

Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Kommission des Ständerats

Introduced
12/18/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Gemäss Art. 29 Abs. 1 der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wird ein Strafverfahren gegen eine beschuldigte Person und ihre Mittäter grundsätzlich gesamthaft durch diejenige Staatsanwaltschaft geführt, die zuerst tätig wurde. Dieser Konzentrationsgrundsatz ist grundsätzlich sinnvoll. Bei Deliktsserien an verschiedenen Orten und in mehreren Kantonen, begangen durch Personen ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus in wechselnder Zusammensetzung, führt er jedoch insbesondere in kleineren Kantonen zu einem kaum bewältigbaren Aufwand. Der betroffene Kanton muss sämtliche Verfahren der Tätergruppierung an sich ziehen und vollständig führen. Dies führt häufig zu aufwändigen und langwierigen Gerichtsstandsauseinandersetzungen zwischen den Kantonen. Die gerichtliche Beurteilung verzögert sich dadurch erheblich, was einer effizienten Strafverfolgung und der damit oft verbundenen Landesverweisung zuwiderläuft. In der Praxis betrifft dies besonders abgewiesene Asylsuchende sowie andere mobile Personen ohne registrierten Wohnsitz in der Schweiz. Zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung ist in solchen Konstellationen eine Abtrennung einzelner Verfahren zu ermöglichen. Der Bundesrat soll durch eine Präzisierung der Ausnahmen gemäss Art. 30 StPO klar definieren, unter welchen Umständen eine Verfahrenstrennung zulässig ist. Ausnahmen sollen dann greifen, wenn das Interesse an einer raschen Verurteilung die Nachteile einer Trennung überwiegt. Die Verfahrenskonzentration bleibt der Regelfall, gezielte gesetzliche Ausnahmen sollen jedoch die effiziente Beurteilung durch die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften erleichtern. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei strafprozessualen Verfahren gegen Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus, die Verfolgung von Seriendelikten von Einzeltätern einer Tätergruppierung durch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft einfacher wird. Dazu soll insbesondere bei Tätergruppierungen, welche in loser Zusammensetzung delinquieren, die derzeitige Notwendigkeit der Sammlung und Überweisung aller Verfahren der beschuldigten Personen dieser Tätergruppierung an die zuerst tätige Staatsanwaltschaft gelockert werden, sofern dies im Interesse der Verfahrensökonomie und Strafverfolgung liegt. Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen

Who proposed it

  • FlachLead proponent

    Grünliberale Partei · Nationalrat · Sponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.