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CHMotion · 20254640

Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
12/18/2025
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Gemäss Art. 29 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wird ein Strafverfahren gegen eine beschuldigte Person und ihre Mittäter grundsätzlich gesamthaft durch diejenige Staatsanwaltschaft geführt, die zuerst tätig wurde. Dieser Konzentrationsgrundsatz ist in den meisten Fällen sinnvoll. Liegen jedoch Deliktsserien vor, welche an unterschiedlichen Orten in mehreren Kantonen durch Personen ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus in wechselseitiger Zusammensetzung der Tätergruppierung begangen werden, entsteht namentlich in kleineren Kantonen ein kaum mehr zu bewältigender Aufwand. Der betroffene Kanton muss gestützt auf Art. 29 Abs. 1 StPO sämtliche Verfahren der einzelnen Beschuldigten der Tätergruppierung an sich ziehen und zu Ende führen. Solche Verfahrenskomplexe führen oft auch zu aufwändigen Gerichtsstandsauseinandersetzungen zwischen den Kantonen, welche sich über Monate hinziehen können. Dadurch verzögert sich die gerichtliche Beurteilung der Beschuldigten massiv, was einer effizienten Strafverfolgung und der damit oft verbundenen Landesverweisung solcher Täter zuwiderläuft. In der Praxis betrifft dies besonders häufig Täter, welche als abgewiesene Asylsuchende im Land verweilen sowie andere mobile Personen ohne registrierten Wohnsitz in der Schweiz. Um die Rechtsdurchsetzung zu stärken bzw. eine effiziente und schnelle Strafverfolgung zu gewährleisten, ist für solche Fälle eine Abtrennung der Verfahren einzelner Täter aus einer Tätergruppierung zu ermöglichen. Der Bundesrat soll mit einer Konkretisierung bzw. Ergänzung von Ausnahmen gemäss Art. 30 StPO eine Richtschnur vorgegeben, unter welchen Umständen eine Trennung der Verfahren möglich ist. Ziel muss es sein, Ausnahmen dann zu ermöglichen, wenn ein hohes Interesse an einer schnellen Verurteilung die allfälligen Nachteile einer Trennung überwiegt. Die Konzentration von Verfahren soll weiterhin die Norm bleiben. Eine gezielte gesetzliche Ausnahmeregelung soll die Hürden für eine Trennung bei klar definierten Konstellationen jedoch senken, damit eine effiziente Beurteilung durch die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ermöglicht wird. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei strafprozessualen Verfahren gegen Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus, die Verfolgung von Seriendelikten von Einzeltätern einer Tätergruppierung durch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft einfacher wird. Dazu soll insbesondere bei Tätergruppierungen, welche in loser Zusammensetzung delinquieren, die derzeitige Notwendigkeit der Sammlung und Überweisung aller Verfahren der beschuldigten Personen dieser Tätergruppierung an die zuerst tätige Staatsanwaltschaft gelockert werden, sofern dies im Interesse der Verfahrensökonomie und Strafverfolgung liegt. Weniger Bürokratie bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz- oder Aufenthaltsstatus. Effiziente Strafverfolgung ermöglichen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte6
  2. 2
    Grünliberale Partei1
  3. 3
    FDP.Die Liberalen1
  4. 4
    parteilos1
  5. 5
    Schweizerische Volkspartei1
  • MoserLead proponent

    Grünliberale Partei · Ständerat · Sponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • parteilos · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Ständerat · Cosponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.