CHMotion · 20254558
Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern
Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Überwiesen an den Bundesrat
- Introduced
- 12/17/2025
- Chamber
- Ständerat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Ein nationales System zur systematischen Erfassung und Beobachtung von Täterinnen und Tätern häuslicher Gewalt ist unerlässlich, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Rückfälle zu verhindern. Das Monitoring soll die Erstellung detaillierter Täterprofile (z. B. Herkunft, Alter, Lebensumstände), die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos umfassen. Die gewonnenen Daten sollen verbindlich in Präventions-, Schutz- und Integrationsprogramme einfliessen. Ein wirkungsvolles Tätermonitoring ermöglicht zielgerichtete Interventionen und kann lebensbedrohliche Eskalationen – bis hin zu Femiziden – entscheidend reduzieren. Es schafft zudem die Grundlage für eine kohärente nationale Politik zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und stärkt die Sicherheit von Frauen und Kindern nachhaltig. Ein übergeordnetes Rahmengesetz bildet dabei den notwendigen rechtlichen Rahmen für eine wirksame, landesweit koordinierte Umsetzung. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Er weist jedoch darauf hin, dass mutmasslich eine Änderung der Bundesverfassung nötig sein wird. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Tätermonitoring im Bereich der häuslichen Gewalt aufzubauen. Häusliche Gewalt. Täterprävention und -monitoring verbessern
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Die Mitte9
- 2FDP.Die Liberalen4
- 3Sozialdemokratische Partei der Schweiz3
- 4Schweizerische Volkspartei2
- 5GRÜNE Schweiz1
- Gmür-SchönenbergerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.