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CHMotion · 20254523

Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Stärkere Berücksichtigung des überwiegenden öffentlichen Interesses

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
12/15/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Das öffentliche Beschaffungswesen beruht unabhängig vom Auftragswert auf drei Grundsätzen: freier Zugang zu öffentlichen Aufträgen, Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Transparenz des Vergabeverfahrens. Diese Motion soll die erwähnten Grundsätze nicht infrage stellen. Vielmehr soll der Handlungsspielraum, der für die Schweiz durch die internationalen Abkommen entsteht, konsequent genutzt werden, sodass das überwiegende öffentliche Interesse berücksichtigt werden kann bei bestimmten öffentlichen Aufträgen, die für die Autonomie unseres Landes und seine Funktionsfähigkeit in internationalen Krisensituationen besonders kritisch sind. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (BöB, SR 172.056.1) beinhaltet den Spielraum, um die Anliegen des Motionärs umzusetzen. Der Bundesrat wird deshalb über die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB ein Instrument für die Auftraggeberinnen des Bundes zur Verfügung stellen, welches anhand von Beispielen aufzeigen soll, wie geeignete Eignungskriterien formuliert werden können. Dabei wird zu beachten sein, dass überwiegende öffentliche Interessen nicht dazu genutzt werden dürfen, um protektionistische oder industriepolitische Praktiken zu rechtfertigen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Das überwiegende öffentliche Interesse muss stärker berücksichtigt werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Güter und Dienstleistungen, welche die Sicherheit der Schweiz oder gar ihre Autonomie gegenüber dem Ausland beeinflussen, sowie für solche, deren Funktionsfähigkeit für unsere Wirtschaft unter allen Umständen gewährleistet sein muss (insbesondere Güter und Dienstleistungen für Wartung und Reparatur wichtiger Güter, Herstellung und Lieferung kritischer Teile und Elemente). Der Bundesrat wird daher beauftragt, spezifische Eignungskriterien (Art. 27 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) für die Vergabe solcher Aufträge festzulegen oder zu präzisieren. Der Bundesrat kann zudem sämtliche Weisungen und Empfehlungen erlassen, die sicherstellen, dass die Güter und Dienstleistungen unter allen Umständen funktionsfähig sind, insbesondere in einer internationalen Krise. Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Stärkere Berücksichtigung des überwiegenden öffentlichen Interesses

Who proposed it

  • Golay RogerLead proponent

    Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.