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CHMotion · 20254447

Im Langsamverkehr Sicherheit gewährleisten

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
12/3/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

1. Der Schutz des Gehirns ist für alle lebenswichtig Der Kopf ist bei einem Sturz der empfindlichste Körperteil. Ein Helm reduziert das Risiko eines Schädelhirntraumas erheblich und kann Leben retten. Für Kinder: höchste Priorität Ihr Gleichgewichtssinn ist noch nicht ausgereift. Beim Lernen stürzen sie häufiger. Ihr Schädel befindet sich noch im Wachstum und ist besonders empfindlich. ✅ Ein Helm reduziert schwere Verletzungen. ✅ Ein Helm beruhigt die Eltern. ✅ Ein Helm fördert gute Gewohnheiten für das Leben. Für Erwachsene: Verantwortung für sich und für andere übernehmen Auch erfahrene Radfahrerinnen und Radfahrer können verunfallen. Im Stadtverkehr entstehen Gefahren nicht nur durch das eigene Verhalten, sondern auch durch Autos, Türen, Fussgängerinnen und Fussgänger usw. Erwachsene sind Vorbilder für Kinder: Wer einen Helm trägt, setzt ein wichtiges Zeichen. Zur Velohelmpflicht: Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 17. November 2021 zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) ein Velohelmobligatorium für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Altersjahr vorgeschlagen ( BBl 2021 3026 ). Das Parlament hat sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung (21.080) klar dagegen ausgesprochen. Zuvor hatte der Bundesrat in der Vernehmlassung zum Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" im Jahr 2008 vorgeschlagen, eine generelle Helmtragpflicht für Velofahrende einzuführen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden lehnten diese Massnahme grossmehrheitlich ab. Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat derzeit ab, eine generelle Helmtragpflicht für Velofahrende erneut zur Diskussion zu stellen, und verweist auf die Empfehlung des ASTRA, beispielsweise in der Publikation «Velo-Knigge – Gemeinsam sicher unterwegs» (www.astra.admin.ch > Themen > Nationalstrassen > Baustellen und Projekte > Wissenswertes > Velo-Knigge), stets einen Helm zu tragen. Zu den Vorschlägen für Cargo-Bikes zum Transport von Kindern: Cargo-Bikes werden je nach technischen Eigenschaften als Leicht-, schwere oder schnelle Motorfahrräder eingestuft (Art. 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS). Für schwere und schnelle Motorfahrräder gilt eine Kontrollschild- und Versicherungspflicht (Art. 35 Abs. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung VVV). Leicht-Motorfahrräder haften nach Obligationenrecht und sind von der Versicherungspflicht befreit ( Art. 38 Abs. 1 Bst. c VVV). Der Bundesrat erachtet diese Versicherungsregelung als ausreichend. Der Bundesrat hat in seinem Verordnungsrevisionspaket vom 13. Dezember 2024 über den Langsamverkehr das Mitfahren von Kindern auf Elektrovelos neu geregelt. Die Vorschriften sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Plätze für Kinder müssen demnach bereits heute über einen speziellen Schutz verfügen. Auf Leicht-Motorfahrrädern sind maximal vier Kindersitzplätze erlaubt. Bei den schweren Motorfahrrädern richtet sich die Platzzahl nach der garantierten Nutzlast, welche auf dem Lastenrad angeschrieben sein muss. Da die aktuelle Regelung in der Vernehmlassung auf mehrheitliche Zustimmung stiess und erst kürzlich in Kraft getreten ist, erachtet der Bundesrat eine erneute Anpassung als nicht opportun. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesgesetzgebung (Strassenverkehrsgesetz und Verordnungen) dahingehend anzupassen, dass die Sicherheit der Personen im Langsamverkehr erhöht und insbesondere Kinder geschützt werden, die mit einem Fahrrad befördert werden. Folgende Massnahmen sind einzuführen: 1. Helmpflicht für alle a) Einführung einer Helmpflicht für alle Erwachsenen, die ein Fahrrad, ein E-Bike oder ein Lastenfahrrad benutzen. b) Einführung einer Helmpflicht für alle Kinder – unabhängig davon, ob sie selbst fahren, auf einem Kindersitz mitfahren oder in einem Lastenfahrrad (zwei- oder dreirädrig) befördert werden. 2. Sichere Rahmenbedingungen für Lastenfahrräder, die Kinder befördern a) Vorschreiben einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung speziell für Familien, die ein Lastenfahrrad nutzen, um bei Unfällen einen angemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. b) Begrenzung der Anzahl Kinder, die in einem Lastenfahrrad befördert werden dürfen, auf maximal zwei, um die Stabilität, die Bremsleistung und die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Im Langsamverkehr Sicherheit gewährleisten

Who proposed it

  • SormanniLead proponent

    Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.