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CHPostulat · 20254320

Der geografisch-topografische Lastenausgleich muss besser auf tatsächliche Lasten ausgerichtet sein

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
9/26/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der nationale Finanz- und Lastenausgleich kennt zwei «vertikale» Ausgleichsgefässe, welche vollständig vom Bund finanziert werden: den soziodemografischen Lastenausgleich (Umfang CHF 525 Mio) und den geografisch-topografischen Lastenausgleich (Umfang CHF 385 Mio; Werte von 2025). Der Indikator zur Berechnungsbasis des geografisch-topografischen Lastenausgleichs befriedigt nicht. Er führt zu einer relativen Benachteiligung jener Kantone, die eine anspruchsvolle Topografie (d.h. steile Talflanken, enge Täler oder Talabschnitte, wenig ebenes Land) haben, während gleichzeitig der Grossteil ihrer Wohnsiedlungen und der nutzbaren Wirtschaftsfläche auf einer Höhe tiefer als 800 Meter über Meer liegen. Diese relative Benachteiligung ergibt sich aus den bisher verwendeten Indikatoren: a) der Höhenmedian der produktiven Flächen (Gewichtung 33,3 %); b) Anteil der Einwohner mit einer Wohnhöhe von über 800 m.ü.M. (Gewichtung 33,3%), c) hoher Bevölkerungsanteil in Kleinsiedlungen mit weniger als 200 Einw. (Gewichtung 16,7%), d) dünne Besiedelung: tiefe Einwohnerzahl pro Hektare (Gewichtung 16,7%). Künftig soll ein neuer Indikator die durchschnittliche Steilheit der Siedlungsflächen plus der produktiven Flächen und Schutzflächen (das heisst Flächen für Landwirtschaft und Wald) abbilden. Er müsste die bisherigen Indikatoren a) und b) zumindest ergänzen, wenn nicht ablösen, denn die Meereshöhe sagt wenig darüber aus, wie hoch die Sonderlasten für einen Kanton sind – im Unterschied zur Steilheit und Unebenheit der nutzbaren Flächen. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, im Wirksamkeitsbericht zum Finanz- und Lastenausgleich 2026-2029 darzulegen, wie der geografisch-topografische Lastenausgleich fairer berechnet und ausgestaltet werden kann. Der Bericht soll Indikatoren vorschlagen, welche besser als die bisherigen geeignet sind, die tatsächlichen überdurchschnittlichen Lasten aufgrund der Topografie auszuweisen. Je nach gewähltem Indikator und dessen Gewichtung soll tabellarisch dargestellt werden, wie sich eine künftige Verteilung der Ausgleichzahlungen auf die Kantone auswirkt. Der geografisch-topografische Lastenausgleich muss besser auf tatsächliche Lasten ausgerichtet sein

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz3
  2. 2
    Schweizerische Volkspartei2
  3. 3
    FDP.Die Liberalen2
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz2
  5. 5
    Die Mitte1
  6. 6
    Grünliberale Partei1
  • WettsteinLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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