CHMotion · 20254310
Keine automatische Bekanntgabe von Privatadressen von Opfern
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:In Kommission des Nationalrats
- Introduced
- 9/26/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Aktuell besteht das Risiko, dass die Adresse der Privatklägerin bzw. des Privatklägers ohne besonderen Schutzmechanismus in den Verfahrensakten erscheint und der beschuldigten Person zur Kenntnis gelangt. Dies kann insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt, Stalking oder sexualisierter Gewalt erhebliche Gefahren für das Opfer mit sich bringen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass die Wohnadresse nur in Ausnahmefällen bekannt gegeben wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Zudem wird die Staatsanwaltschaft ausdrücklich verpflichtet, im weiteren Verfahrensverlauf sensible Kontaktangaben in Dokumenten zu schwärzen. Dies trägt zu einem verbesserten Opferschutz und einem konsequenten Umgang mit Datenschutz und Sicherheitsbedenken bei. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Die Strafprozessordnung ist dahingehend zu ändern, dass die Wohnadresse der Privatklägerin bzw. des Privatklägers nicht grundsätzlich in den Verfahrensakten aufgeführt wird. Die Bekanntgabe darf nur erfolgen, wenn die beschuldigte Person einen begründeten Antrag stellt und ein schutzwürdiges Interesse nachweist. Die Offenlegung der Identität (Name) bleibt unberührt. Keine automatische Bekanntgabe von Privatadressen von Opfern
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz23
- 2GRÜNE Schweiz13
- 3FDP.Die Liberalen13
- 4Die Mitte6
- 5Grünliberale Partei5
- 6Schweizerische Volkspartei5
- 7Liberal-Demokratische Partei1
- 8Evangelische Volkspartei der Schweiz1
- 9Lega dei Ticinesi1
- 10Mouvement Citoyens Genevois1
- 11Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- von FalkensteinLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.