CHMotion · 20254299
Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft
Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Introduced
- 9/26/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die Schweizer Landwirtschaft spielt bei der Erreichung der Umweltziele eine zentrale Rolle, insbesondere in den Bereichen Biodiversität, Wasserqualität, Reduktion der Stickstoffverluste und Landschaftspflege. Umweltmassnahmen der Landwirtschaft werden heute weitgehend mit Mitteln aus dem Agrarbudget – über Direktzahlungen – unterstützt, obwohl sie umweltpolitischen Zielen dienen. Es besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Während Umweltmassnahmen der Landwirtschaft regelmässig aus dem Agrarbudget finanziert werden, ist das Umgekehrte kaum der Fall. Diese Motion fordert, dass landwirtschaftliche Massnahmen, die einem Umweltziel dienen, durch zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz finanziert werden. Konkret soll die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Mittel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gestärkt werden, da ein klares öffentliches Interesse daran besteht, Umweltschäden durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Darüber hinaus soll auch der Aufbau landwirtschaftlicher Infrastrukturen und Technologien, die einem Umweltziel dienen – insbesondere der Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln –, durch Beiträge des BAFU unterstützt werden. Die Umweltziele sind fester Bestandteil der Agrarpolitik ( Art. 187d Landwirtschaftsgesetz, LwG ; SR 910.1). Der Schutz der Umwelt und der Produktionsgrundlagen ist in den Artikeln 104 und 104a (Landwirtschaft und Ernährungssicherheit) der Bundesverfassung (BV; SR 101) festgelegt. Die Umweltziele dienen direkt auch dem Erhalt der Produktionsgrundlage (z. B. fruchtbarer Boden) und somit der Landwirtschaft. Eine Unterstützung durch Direktzahlungen ist daher angemessen. Die Förderung bezüglich ökologischer Anliegen über die Direktzahlungen (bspw. Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge, Biodiversitätsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge) hat sich bewährt. Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) ist vom Vorsorgeprinzip und dem Verursacherprinzip geprägt (Art. 74 Abs. 2 BV; SR 101 und Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 2 USG). Der Umweltschutz, insbesondere im Bereich des Bodenschutzes, muss daher bereits an der Quelle erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Industrie sind für die Sanierungsbemühungen in der Landwirtschaft finanzielle Hilfen des Bundes und der Kantone schon vorgesehen (vgl. Art. 62a Gewässerschutzgesetz, GSchG ; SR 814.20). Zudem betreibt der Bund mit Agroscope eine eigene Forschungsanstalt, die sich der landwirtschaftlichen Forschung widmet und unter anderem umweltfreundliche Methoden für die landwirtschaftliche Praxis entwickelt. Dabei unterstützen verschiedene Bundesstellen im Rahmen der Ressortforschung spezifische Forschungsprojekte von Agroscope. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 vorzulegen: Art. 49 b Beiträge für Umweltziele der Landwirtschaft (neu) 1 Zum Schutz der Umwelt gewährt der Bund zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz für die beschleunigte Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur zugunsten der Umwelt. 2 Zum Schutz der Umwelt unterstützt der Bund die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere fördert er im nationalen Interesse der Ernährungssicherheit die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger, alternativer Bekämpfungsstrategien. Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Die Mitte4
- 2Schweizerische Volkspartei2
- 3Mouvement Citoyens Genevois1
- 4FDP.Die Liberalen1
- 5Grünliberale Partei1
- RoduitLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.